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Holetschek setzt sich für bessere Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege ein – Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister veröffentlicht Gutachten zur Fortentwicklung ambulanter Pflegedienste

PRESSEMITTEILUNG

München – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek setzt sich für bessere Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege ein. Holetschek betonte mit Blick auf das vom bayerischen Gesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zur „Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste“ am Dienstag in München: „Wir stehen in der Pflege und vor allem auch in der ambulanten Pflege vor großen Herausforderungen. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt deutlich. Daher braucht es innovative Ideen, um den zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden.“

Der Minister ergänzte: „Die Arbeit der ambulanten Dienste muss so gestaltet sein, dass Pflegekräfte einen attraktiven Arbeitsplatz vorfinden. Wir benötigen deshalb in vielen Bereichen der ambulanten Pflege strukturelle Veränderungen, um die Versorgung sicherzustellen und die Rahmenbedingungen für die Pflegekräfte zu verbessern.“

Im Rahmen des Gutachtens, das von der Hochschule Kempten umgesetzt wurde, wurden 28 Experteninterviews geführt und Pflegekräfte von sieben teilnehmenden Pflegediensten bei ihrer Arbeit begleitet. Dabei wurde der Frage nachgegangen: Mit welchen innovativen Möglichkeiten können ambulante Pflegedienste, unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen, Verbesserungen für Mitarbeitende und Pflegebedürftige erzielen?

Holetschek unterstrich: „Wir haben das Gutachten ‚Fortentwicklung der Rahmenbedingungen ambulanter Pflegedienste‘ mit dem Ziel in Auftrag gegeben, Verbesserungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Pflegebedürftigen zu erreichen. Anhand der Erkenntnisse aus dem Gutachten haben wir einen Handlungsleitfaden für Pflegedienste entwickelt, der Stellschrauben für eine innovative Weiterentwicklung benennt. Mit diesem Handlungsleitfaden geben wir ambulanten Pflegediensten einen Werkzeugkasten an die Hand, um für den jeweiligen Pflegedienst passende Lösungs- und Innovationsansätze entwickeln zu können.“

In dem Gutachten wurde beispielsweise herausgearbeitet, dass eine zeitbezogene Abrechnung zu bevorzugen ist. Diese hat den großen Vorteil, dass Pflegekräfte bedürfnisorientierter und eigenständiger tätig werden können, da individuelle Absprachen zwischen Pflegebedürftigen und Pflegekräften leichter möglich sind. Hierdurch kann die pflegefachliche Meinung eingebracht und die Begleitung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auf die tagesaktuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Maßgeblich ist somit nicht mehr die Planung von gestern, sondern der Bedarf des Pflegebedürftigen von heute. Der Handlungsleitfaden gibt anhand der praktischen Erfahrungen von Pflegediensten Hinweise, welche Fallstricke zu beachten sind und welche Voraussetzungen notwendig sind, um angemessen Stundensätze zu verhandeln. Holetschek regte an, dass Pflegeeinrichtungen und Kostenträger den bestehenden Spielraum für Verhandlungen dieser Art zugunsten der Pflegebedürftigen und Pflegekräfte nutzen sollten.

Der Minister betonte: „Das Gutachten liefert uns wichtige Erkenntnisse. Beispielsweise, dass ein Strukturwandel im sozialen Nahraum erforderlich ist. Wir haben daraus umgehend Maßnahmen abgeleitet, um die ambulanten Pflegeangebote weiter unterstützen zu können. Die Erkenntnisse sollen in der ‚Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR‘ berücksichtigt werden. Geplant ist, die Richtlinie diesen Herbst bekannt zu geben. Dafür sind alleine in diesem Haushaltsjahr 20 Millionen Euro veranschlagt. Auf diesem Weg können wir Modellprojekte fördern, mit denen die ambulante Versorgung innovativ weiterentwickelt werden kann.“

Holetschek ergänzte: „Mit der Strategie ‚Gute Pflege. Daheim in Bayern‘ stärken wir durch die Schaffung von Kurzzeit-, Tages-, Nachtpflegeplätzen und Begegnungsstätten insbesondere die häusliche Pflege. Wir schaffen in Bayern eine verbesserte Beratungs- und Versorgungsstruktur, wir etablieren eine bayernweite Börse für pflegerische Angebote und wir unterstützen bei der Umsetzung von kleinen pflegerischen Angeboten in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, wenn eine Pflege in den eigenen vier Wänden nicht möglich ist.“

Der Minister sagte weiter: „Der Freistaat fördert das Modernisieren und die Umsetzung von Pflegeheimen maßgeblich. Im Rahmen unseres ‚PflegesoNah‘ Förderprogramms haben wir alleine in den vergangenen drei Jahren mehr als 4.000 Pflegeplätze mit rund 200 Millionen Euro gefördert. In den kommenden fünf Jahren wollen wir diese Zahl verdoppeln und 8.000 Pflegeplätze fördern. Dabei nehmen wir die Kommunen als Partner mit und unterstützen bei der Pflegeplanung – die somit auch regional passgenau erfolgt.“

Der Minister ergänzte: „Einmal mehr wird auch in diesem Gutachten die Bedeutung guter Arbeitsbedingungen unterstrichen. Die Pflegekräfte benennen dabei klar, dass wir Maßnahmen schaffen müssen, womit die individuelle Lebenssituation berücksichtigt und verlässliche Freizeit sichergestellt wird. Hier setzt das bayerische Modellprojekt der Springerkonzepte in der Langzeitpflege an, das wir initiiert haben, mit bis zu 7,5 Millionen Euro fördern und das auch in ambulanten Pflegediensten erprobt werden soll. Klar ist: Wenn wir jetzt nicht die Rahmenbedingungen verbessern und mehr Menschen für einen Pflegeberuf begeistern, wird das System kollabieren. Dafür sind Bund, Länder, Kommunen, Träger und Verbände gemeinsam gefordert.“

Holetschek betonte: „Das Gutachten bestätigt, dass sowohl gestalterische Freiräume der Pflegekräfte als auch vernünftige Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Organisations- und Personalentwicklung erforderlich sind, damit wir einen ganzheitlichen Pflegeprozess ermöglichen können. Deshalb ist der Handlungsleitfaden, der in dem Gutachten entwickelt wurde, auch für die Praxis so relevant. Denn klar ist: Um die pflegerische Versorgung zukünftig sicherzustellen, müssen wir die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden in der ambulanten Pflege verbessern und dafür müssen wir mutig Pflege neu denken. Das Gutachten zeigt, dass bereits jetzt viele Veränderungen möglich sind, dies gilt es in der Fläche umzusetzen.“

Das Gutachten in der Lang- und Kurzfassung sowie den Handlungsleitfaden finden Sie unter: https://www.stmgp.bayern.de/pflege/aktuelles-aus-der-pflege/#Gutachten-ambulante-Pflegedienste.