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Honorarkräfte in der stationären Versorgung: unerwünscht, aber nötig? – Krankenhäuser und Pflegeheime vor der Wahl: Sozialversicherungsbetrug und Versorgungssicherung vs. Personalmangel und Patientengefährdung

Terminhinweis

Euskirchen/Düsseldorf – In der Vergangenheit haben sich Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen regelmäßig schnell und unkompliziert mit Honorarärzten und Honorarpflegekräften aus ihrer Personalnot befreien können. Die Sozialversicherungsträger und Gerichte machen dieser Art der Personalbeschaffung jedoch endgültig den Garaus. Sozialversicherungen prüfen systematisch und bewerten die Einsätze von Honorarpflegekräften generell als abhängige Beschäftigungsverhältnisse.

Das LSG Baden-Württemberg stellt in seiner jüngsten Entscheidung vom 17.04.2013 (L 5 R 3755/11) sodann kritikwürdig, aber kategorisch fest: „Die Ausübung des ärztlichen Berufs erfolgt – vom Beamtenverhältnis abgesehen – entweder in freier Niederlassung oder im Angestelltenverhältnis.“ Damit wird das Problem der Personalnot verschärft. Das ohnehin zu geringe Angebot wird in rechtliche Ketten gelegt. Die Organisationsfreiheit der Einrichtungen und die Berufsfreiheit der Honorarkräfte werden eingeschränkt. Das behindert die Patientenversorgung.

Was also tun? Die I.O.E. Fachkonferenz

Scheinselbstständigkeit an Kliniken und Pflegeeinrichtungen: Risiken und Auswege

erfasst den Ist-Stand; Alternativen werden aufgezeigt, bewertet und miteinander verglichen.

Termin:

Dienstag, 12. Nov. 2013 in Düsseldorf

Das Programm und weitere Informationen finden Sie im Programmflyer Risiko Scheinselbstständigkeit

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

Heute noch anmelden und Teilnahme sichern!

Onlineanmeldung: www.ioe-wissen.de/anmeldung