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Honorarpauschalen für Kardiologen bundesweit zu niedrig (korrigierte Meldung)

PRESSEMITTEILUNG

München – Damit Herzpatienten von niedergelassenen Fachärzten auch weiterhin komplett versorgt werden können, muss bei den seit 1. Januar geltenden Regelleistungsvolumina (RLV) aus Sicht des Bundesverbandes Niedergelassener Kardiologen deutschlandweit nachgebessert werden. Ursprünglich konnten vertragsärztlich tätige Herzspezialisten von einer betriebswirtschaftlich vertretbaren Durchschnittspauschale von 125 Euro pro Patient und Quartal ausgehen. Da der Punktwert für 2009 von 5,11 Cent auf 3,5 Cent reduziert wurde, ergibt sich nur noch ein Betrag von 95 Euro. Tatsächlich gezahlt werden RLV von 50 bis 75 Euro – damit können kardiologische Praxen in keinem Bundesland kostendeckend arbeiten.

Wird die Vergütung nicht unverzüglich aufgestockt, werden niedergelassene Kardiologen zunehmend dazu übergehen müssen, ihre Leistungen den Honoraren anzupassen. Das würde die Einführung von Wartelisten sowie ein auf die gesetzlich vorgeschriebene minimale Grundversorgung reduziertes Leistungsangebot bedeuten. Spezielle Ultraschalluntersuchungen und Defibrillatorkontrollen, vor allem aber Invasivleistungen wie Herzkatheteruntersuchungen, könnten dann in Zukunft nur noch in Kliniken durchgeführt werden – zu erheblich höheren Gesamtkosten als bisher.

Verbandssprecher Heribert Brück kündigt an, dass der BNK die Bevölkerung verstärkt über die Hintergründe der Facharztproteste aufklären wolle: „Die drohenden Einschränkungen sind von der Politik verursacht und können auch nur von der Politik gelöst werden. Wir bieten unsere Mitarbeit an, aber die Politik muss entscheiden, was ihr die ambulante fachärztliche Versorgung wert ist“.