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Hygienezuschläge für ambulant Operierende: Teilerfolg auf dem Weg zur angemessenen Vergütung

Pressemitteilung

Zehn Jahre nach dem Woischke-Gutachten stellen Kostenträger 60 Millionen Euro pro Jahr für Hygieneleistungen bereit

Berlin – Die Ambulantisierung von Gesundheitsleistungen steht im Mittelpunkt der angestrebten Krankenhausreform. Aus gutem Grund: Sicher und effizient von ambulanten Operateuren durchgeführte Operationen dienen, bei höchster Patientenzufriedenheit, der Politik als willkommene Blaupause. Lang und hürdenreich ist allerdings der Weg, auf dem Verbände wie der BAO um eine angemessene Vergütung kämpfen. Ein Teilerfolg ist endlich bei den Kosten für Hygienemaßnahmen gelungen.

Zu den misslungenen Meilensteinen der Vergütung ambulanter Leistungen zählt der – eigentlich konsentierte – Katalog EBM 2000 von 1996. Die Mehrkosten wurden von GKV und Politik abgelehnt, das Ergebnis war realitätsfern. Hierin liegt einer der Gründe, dass die Zahlen wünschenswerter ambulanter Operationen seit einer Dekade bestenfalls stagnieren.

Neuberechnung des Standardbewertungsmaßstabes

Die aktuellen Bewertungserhöhungen stehen vor Kostenerhöhungen, die über die Inflation hinausgehen: Ambulant operierende Facharztpraxen, ambulante OP-Zentren und Praxiskliniken haben auch mit zunehmenden Auflagen zu kämpfen, insbesondere im Bereich der Hygiene. Deutliche Kostensteigerungen seit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes waren nie in den Vergütungen eingepreist, während Krankenhäuser 600 Millionen Euro für ihren Hygienemehraufwand erhielten. Das Gutachten, das der BAO-Hygienebeauftragte Dr. Rainer Woischke 2014 im Auftrag des Verbandes erstellte, ermittelte schon damals durchschnittliche Mehrkosten von 35 Euro pro ambulante Operation.

Endlich ökonomische Linderung

Jetzt hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erreicht, dass die Kostenträger 60 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen. Dieser Betrag umfasst zwar nur einen Teil der tatsächlichen Hygienekosten, aber durchschnittlich doch eine nennenswerte Aufwertung um 6 Prozent. Diese Hygienezuschläge sind, nach dem 115f mit seinen Hybrid-DRG, ein nächster Teilerfolg für das aus Patientensicht sichere Versorgungsmodell ambulantes Operieren, folglich auch für dessen Verfechter BAO.

„Jetzt gilt es, den § 115f in die richtigen Bahnen zu lenken. Wir haben für die transparente und gesonderte Erstattung der unterschiedlich anfallenden Sachkosten sowie für eine leistungsgerechte Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen Anästhesisten und Operateuren Sorge zu tragen“, erklärten die BAO-Präsidiumsvertreter Dr. Jörg Hennefründ, Dr. Christian Deindl und Dr. Axel Neumann.