Die erste trinkfertige & bedarfsgerecht dosierte Ibuprofen-Suspension im Beutel
Winterzeit ist Erkältungszeit. Gerade Kinder sind hiervon häufig betroffen und durchschnittlich 4- bis 8-mal pro Jahr erkältet.1 Damit gehören fiebernde Kinder, Husten und die Sorge um die kleinen Patient:innen gerade in der kalten Jahreszeit zum Alltag vieler Eltern. Genau wie der bewährte Wirkstoff Ibuprofen als Mittel der Wahl bei Fieber und Schmerzen.
Mit der neuen Ibubeta® Suspension zum Einnehmen im Beutel steht seit Kurzem ein innovatives, trinkfertiges und bedarfsgerecht dosiertes Produkt zur Verfügung. Die Innovation ist flüssig, angenehm zu schlucken und besitzt Erdbeergeschmack – für eine bessere Therapietreue und mehr Sicherheit im Alltag. Ibubeta® 200 mg Suspension zum Einnehmen im Beutel wird zur kurzzeitigen symptomatischen Behandlung von leichten bis mäßig starken Schmerzen und/oder Fieber bei Kindern ab 6 Jahren angewendet.2 Die erste trinkfertige und bedarfsgerecht dosierte Ibuprofen-Suspension im Beutel eignet sich vor allem für Kinder und Jugendliche, die ungern Tabletten schlucken.
Weiterer besonderer Pluspunkt für alle Eltern: Ibubeta® Suspension zum Einnehmen im Beutel ist für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr voll verordnungs- und erstattungsfähig – ganz ohne Festbetrag. Damit gibt es keine Zusatzkosten für Eltern.*
| Ibubeta® Suspension zum Einnehmen im Beutel: Vorteile auf einen Blick Trinkfertige Einnahme: – Sicher: immer die richtige Dosierung – Hygienisch: keine klebrigen Dosierhilfen – Unkompliziert im Alltag: bedarfsgerecht dosiert aus dem Beutel 5 Jahre Haltbarkeit: – Perfekt für die Haus- und Notfallapotheke am Wochenende – Kein Wegwerfen angebrochener Saftflaschen Keine Zusatzkosten für Eltern*: – Voll verordnungs- und erstattungsfähig für Kinder unter 12 Jahren – Ohne Festbetrag |
Referenzen:
1 Eckel N et al. BMC Pharmacol Toxicol 2014; 15: 44.
2 Fachinformation Ibubeta® Suspension zum Einnehmen im Beutel, aktueller Stand.
* Arzneimittel-Richtlinie G-BA, Anlage I: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sind für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verordnungs- und erstattungsfähig.
