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Im Interesse der Beitragszahler: Verbände fordern dringend Nachbesserungen am Entwurf des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes

Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände der Krankenkassen

Berlin – 13. Juli 2022

Anlässlich der fachlichen Anhörung des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes am 13. Juli 2022 im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklären die Verbände der Krankenkassen:

Die Verbände der Krankenkassen wehren sich gegen den vorgelegten Gesetzentwurf. Es handele sich um einen Flickenteppich von Maßnahmen, die einzig und allein das Ziel haben, die Finanzierungslücke 2023 in Höhe von 17 Milliarden Euro kurzfristig und notdürftig zu stopfen. Strukturelle Reformen suche man vergebens. Dabei werde in Kauf genommen, dass die Beitragszahler – Versicherte und Arbeitgeber – nun die Zeche zahlen sollen für eine verfehlte Politik der Vorgängerregierungen, welche die Leistungsausgaben durch teure Gesundheitsgesetzgebung in die Höhe getrieben haben. Von 17 Milliarden Euro sollen allein mehr als 11 Milliarden Euro die Beitragszahler tragen, sei es in Form von Beitragssatzerhöhungen oder indem nochmals auf die Reserven des Gesundheitsfonds oder die Rücklagen der Krankenkassen zurückgegriffen wird bzw. die Krankenkassen sich sogar verschulden sollen. Langfristige Planungen oder die Möglichkeit für Investitionen würden auf diese Weise massiv eingeschränkt. Völlig absurd sei auch der Vorschlag, den Gesundheitsfonds zu verpflichten, ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro aufzunehmen und dieses bis spätestens 2026 von Krankenkassen wieder zurückzahlen zu lassen. Dies sei eine Finanzierung auf Pump und habe mit einer nachhaltigen und verlässlichen Finanzierung nichts mehr zu tun. Außerdem handele es sich um einen Systembruch, da den Kassen eine Kreditfinanzierung verboten ist.

Nachhaltige Finanzierung und faire Lastenverteilung

Eine faire Lastenverteilung und nachhaltige Finanzierung – wie von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) im Vorfeld immer wieder betont – sehe anders aus. So werde nicht einmal das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst, die Beiträge zur Gesundheitsversorgung von ALG-II-Empfängern angemessen anzuheben. Auch die Senkung der Mehrwertsteuer für Arzneimittel von 19 Prozent auf sieben Prozent – für Tierarzneimittel und Hotelübernachtungen seit vielen Jahren Usus – sei offenbar in der Ampelkoalition nicht durchsetzbar. Und das, obwohl auf europäischer Ebene lediglich in Bulgarien und Dänemark der volle Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel erhoben wird. Nach den hohen Vergütungssteigerungen der letzten Jahre sollten und könnten die Leistungserbringer und die Pharmaindustrie deutlich mehr für die Sicherung der finanziellen Stabilität beitragen. Es sei nicht erklärbar, warum lediglich in der zahnärztlichen Versorgung die Vergütungssteigerungen gedeckelt werden. Dass nun auch noch der „Solidarbeitrag“ der Pharmaindustrie in Höhe von je 1 Milliarde Euro für 2022 und 2023 ernsthaft in Frage gestellt werde, habe mit Sachpolitik nichts mehr zu tun.

2024 drohen weitere Beitragssatzerhöhungen

Die Verbände der Krankenkassen erwarten deutliche Nachbesserungen an dem Gesetz. Dabei müssten die Aspekte Lastenverteilung und Nachhaltigkeit beachtet werden. Alle Maßnahmen gehörten diesbezüglich auf den Prüfstand. Schon heute sei klar: Mit der einmaligen Schließung der Finanzlücke 2023 sei kein Problem der Zukunft gelöst. Hinzu kämen weitere Unwägbarkeiten wie die Inflation und steigende Energiepreise. Damit drohten 2024 erneut Beitragssatzerhöhungen. Weitere Leistungsversprechen der Koalition wie Gesundheitskioske seien dann auch kaum noch zu finanzieren.