Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Im Sinne der Versicherten: Elektronische Patientenakte wird Schub für die Digitalisierung bringen

Bundestag verabschiedet Patientendaten-Schutz-Gesetz

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die Verabschiedung des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) im Deutschen Bundestag. Dazu erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek:

„Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, welche großen Chancen und vielfältigen Möglichkeiten die Digitalisierung des Gesundheitswesens bietet. Es ist daher erfreulich, dass der Bundestag nun das Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen hat und damit die inhaltliche Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) weiter konkretisiert. Die ePA wird ab 2021 einen Schub für die Digitalisierung bringen. Durch die Möglichkeit Befunde, Diagnosen, Notfalldaten und andere wichtige Gesundheitsinformationen in der ePA zu speichern, wird sich die Versorgung weiter verbessern: Doppeluntersuchungen können vermieden, der Behandlungsalltag kann erleichtert, die Patientensicherheit erhöht werden. Gut ist auch, dass es ab 2022 unter anderem möglich sein wird, Impfausweis, Mutterpass oder das Zahn-Bonusheft in der ePA speichern zu lassen. Weitere Inhalte, etwa Daten zur pflegerischen Versorgung, werden ab 2023 in die ePA integriert. Wir begrüßen, dass die Versicherten dabei stets Herren ihrer Daten bleiben und entscheiden können, wer auf die gespeicherten Daten zugreifen kann. Sie allein entscheiden, ob sie die ePA nutzen und wenn ja, welche Informationen gespeichert werden. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass Ärzte für die Einstellung und Verarbeitung der Daten künftig einen Zuschlag erhalten sollen. Dokumentation und Anamnese werden über Pauschalen bereits ausreichend vergütet. Die Ersatzkassen arbeiten weiter intensiv daran mit, dass die ePA pünktlich zum 1. Januar eingeführt werden kann.“

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.