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In Sachen Versorgungssicherheit ist das GSAV ein stumpfes Schwert

GSAV

Berlin – Heute wird der Bundestag das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) verabschieden. Wenn der Bundesrat zustimmt, tritt das Gesetz Anfang Juli in Kraft. Sein Ziel, die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln sicherer zu machen, wird es nicht erreichen.

Pro Generika begrüßt die stärkere Rolle des BfArM

Medikamentenrückrufe erfordern eine entschlossene Umsetzung. Pro Generika begrüßt es deshalb, dass die Kompetenzen des BfArM in Bezug auf Arzneimittel und Wirkstoffe im GSAV erweitert wurden. Es ist zudem positiv, dass es eine stärkere Koordinierungsfunktion bei einem Rückruf bekommt. Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer: „So sicher Arzneimittel in Deutschland sind und so selten daher ein Rückruf vorkommt: Der Verbraucher braucht in einem solchen Fall Sicherheit und die gewährleistet nur ein koordiniertes Vorgehen.“

An der Gefahr von Arzneimittelengpässen ändert das GSAV nichts

Immer wieder kommt es zu Lieferengpässen und gravierenden Folgen für die Versorgung. Eine der Ursachen dafür sind Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und oft nur einem Hersteller, die zu massivem Kostendruck und zu einer bedrohlichen Marktverengung geführt haben. Die Forderung von Pro Generika, der Apothekerschaft und dem Bundesrat nach einer Berücksichtigung von mindestens drei Herstellerfirmen im Rabattvertrag fand keinen Eingang ins GSAV.

Bretthauer: „Der Gesetzgeber hat die Chance vertan, kurzfristige Schritte gegen die Marktverengung zu unternehmen und die Arzneimittelversorgung in Deutschland sicherer zu machen. Die ins Gesetz aufgenommene Forderung an die Krankenkassen, bei Rabattverträgen auch die bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten zu berücksichtigen, ist ein stumpfes Schwert. Sie ist für die Krankenkassen nicht bindend, ihr Ignorieren wird nicht sanktioniert.“

Und wie sind die übrigen Änderungen zu bewerten?

  • Die Herkunft der Inhaltsstoffe eines Medikaments muss in Zukunft auf dem Internetportal des DIMDI angegeben werden. Ein Schritt zu mehr Transparenz – mit einem Haken: Der Gewinn an Transparenz bringt dem Verbraucher so lange nichts, wie die Kassen Rabattverträge mit ausgewählten Herstellern abschließen und er nicht zwischen verschiedenen Herstellern entscheiden kann.
  • Die Krankenkassen können bei Rückrufen einen Ersatzanspruch beim Hersteller geltend machen. Das GSAV stellt aber nicht klar, welche Rückrufe diese Regelung beinhalten soll. Zwischen einem Druckfehler auf der Packung und einem Rückruf aufgrund eines für den Patienten gefährlichen Inhaltsstoffes wird nicht unterschieden.
  • Nach knapp zehn Jahren eingefrorener Preise dürfen Generikafirmen nunmehr zumindest ihre Preise an die Inflationsrate anpassen. Für die Generika-Industrie ist das ein Zeichen, dass der Gesetzgeber die Zeichen der Zeit erkannt hat und den Kostendruck auf diese wichtige Säule der Gesundheitsversorgung – zumindest ein bisschen – lindern will.