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Innovationsfonds unverzüglich praxiswirksam einrichten

DGIV-Gestaltungsvorschläge zur Förderung innovativer integrierender Versorgungsformen durch einen Innovationsfonds

Presseinformation

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. hat sich bereits in ihrem Positionspapier 2014 (www.dgiv.org/cmsMedia/Downloads/Politik/DGIV-Posititionspapier-2014_Staerkung-der-Integrierten-Versorgung-durch-innovative-Rahmenbedingungen.pdf) für die Stärkung der Integrierten Versorgung durch Schaffung innovativer Rahmenbedingungen ausgesprochen. Die Einrichtung eines Innovationsfonds kann in diesem Zusammenhang mit helfen, für den dringend benötigten neuen Anschub bei integrierenden Versorgungsformen zu sorgen.

Allerdings haben die Vorgaben des Koalitionsvertrages zur Schaffung des Innovationsfonds einen zu großen Spielraum für Interpretationen eröffnet. Die Bundesregierung sollte deshalb rasch klare, konkretisierende Vorgaben für die gesetzgeberische Umsetzung dieser Absichten machen.

Die im Koalitionsvertrag formulierten Absichten sollten aber andererseits auch nicht von vornherein als „gesetzt“ hingenommen, sondern einer öffentlichen Diskussion unterworfen werden.

Die DGIV beteiligt sich mit ihren Gedanken und Vorschlägen zum Innovationsfonds an dieser öffentlichen Diskussion, spricht sich in diesem Zusammenhang insbesondere für die Sicherung von Vergabegerechtigkeit und Anreizfunktionen aus und unterbreitet u. a. Vorschläge zu Zuständigkeiten im Antrags- und Entscheidungsverfahren, Definition, Finanzierung und wissenschaftlicher Begleitung der durch den Fonds zu fördernden Versorgungsformen.

Die Förderung sollte sich dabei auch auf interdisziplinär/fachübergreifende Versorgungsformen beziehen, weshalb hier besser der Begriff „innovative integrierende Versorgungsformen“ verwendet werden sollte.

Ob der G-BA, der bereits die Ausgestaltung des Innovationsfonds auszuarbeiten hat, auch maßgeblich die Entscheidungsverantwortung bei der Mittelvergabe aus dem Fonds übernehmen sollte, wird in Frage gestellt. Besser sollte auf ein Entscheidungsgremium mit paritätischer Besetzung durch Vertreter der Qualitätsinstitute, einer Gruppe von Experten aus (Versorgungs-)Wissenschaft, Industrie, medizinischer und altenpflegerischer Leistungserbringung sowie Vertretern der Gesetzlichen Krankenversicherung gesetzt werden.

Die DGIV-Stellungnahme zum Innovationsfonds kann auf der Homepage der DGIV unter www.dgiv.org/cmsMedia/Downloads/Politik/DGIV-Stellungnahme-zum-Innovationsfonds.pdf abgerufen werden.