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Innovationsreport der Techniker Krankenkasse: Verzerrter Blick auf Arzneimittelnutzen und -kosten

Pressemitteilung B.A.H.

Berlin – „Neue Arzneimittel unterliegen einem strengen Prozess, um ihr vorteilhaftes Nutzen-Risiko-Verhältnis zu beweisen. Zusätzliche Bewertungen mit fragwürdiger Methodik, die den Nutzen und die Kosten von Arzneimitteln nur ausschnitthaft zeigen, können kein Maßstab sein“, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), unter Bezug auf den gestern veröffentlichten Innovationsreport 2017 der Techniker Krankenkasse (TK). Arzneimittel werden nur zugelassen, wenn ihre Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit bewiesen wurden. In dem anschließenden AMNOG-Verfahren wird dann festgestellt, ob und in welcher Höhe einem neuen Arzneimittel ein Zusatznutzen zugeschrieben wird. Darauf aufbauend wird ein Erstattungsbetrag verhandelt. „Eine zusätzliche und zugleich fragwürdige Bewertung von Arzneimitteln, wie der TK-Innovationsreport, die nur eine Kostenreduktion intendiert, den Patienten jedoch außer Acht lässt, verunsichert Patienten und gefährdet die Versorgung.“

Zudem sind auch die von der TK beanstandeten Kosten relativ zu sehen: „Im Verhältnis betrachtet sind die Kostensteigerungen für neue Arzneimittel im Untersuchungszeitraum untergeordnet“, sagt Kortland weiter. Laut der TK machen neue Arzneimittel nur 5 Prozent der Arzneimittelgesamtausgaben dieser Krankenkasse aus. Insgesamt betrachtet steigen die Arzneimittelausgaben der GKV seit Jahren moderat – im ersten Halbjahr 2017 beispielsweise unterdurchschnittlich um 3,2 Prozent vs. 3,7 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der GKV.

Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) ist der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland. Er vertritt die Interessen von mehr als 450 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland ca. 80.000 Mitarbeiter beschäftigen. Das Aufgabenspektrum des BAH umfasst sowohl die verschreibungspflichtigen als auch die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel sowie die stofflichen Medizinprodukte. Unter www.bah-bonn.de gibt es mehr Informationen zum BAH.