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Internationaler Tag gegen Lärm mit dem Motto „Kostbare Ruhe – teurer Lärm“

Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz: „Lärm schadet der Gesundheit“

Stuttgart – Gesundheitsministerin Dr. Monika Stolz hat anlässlich des zum dreizehnten Mal in Folge begangenen „Internationalen Tages gegen Lärm“ die Bedeutung von Lärm im Alltag hervorgehoben. „Die Lärmquellen sind vielfältig und Lärm allgegenwärtig mit schädlichen Auswirkungen nicht nur auf Wohlbefinden und Lebensqualität sondern auch auf die Gesundheit der Menschen“, so die Ministerin.

Der Gedenktag („International Noise Awareness Day“), der am 28. April begangen wird, steht in diesem Jahr unter dem Motto „kostbare Ruhe – teurer Lärm“ und will Aufmerksamkeit für die Lärmproblematik erregen sowie das Bewusstsein für die Sinneswahrnehmung „Hören“ bilden und stärken.

Für die Menschen in Deutschland stelle Lärm immer noch eine der am stärksten empfundenen Umweltbeeinträchtigungen dar, so die Ministerin, die gleichzeitig darauf hinweist, dass Jede und Jeder täglich selbst einen Beitrag zu einer ruhigeren Umwelt leisten kann. „Nach dem Verkehrslärm fühlen sich die Menschen in Deutschland am häufigsten durch Nachbarschaftslärm gestört“, erklärte Stolz. Das hätte das Umweltbundesamt 2008 festgestellt. Aber nicht nur andere können durch Lärm beeinträchtigt werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche gefährden sich durch lautes Musikhören selbst und riskieren einen bleibenden Hörschaden. Stolz erklärte: „Inzwischen gilt in Deutschland bereits jeder vierte Jugendliche als gehörgeschädigt. Eine langsam fortschreitende Schwerhörigkeit wird von den Betroffenen anfangs nicht bemerkt und die eingetretenen Schäden lassen sich nicht mehr heilen.“

So kann bei einem Rockkonzert oder in der Diskothek der Schallpegel auf Werte über 100 Dezibel (dB) steigen. Im Vergleich dazu bringt es ein Düsentriebwerk vom Flugzeug auf Werte von 120 bis 130 dB. Inzwischen haben zwar viele Diskjockeys einen sogenannten „DJ-Führerschein“ und manche Diskotheken auch das vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren entwickelte Qualitätssiegel für „Freiwillig kontrollierte Lautstärke“, jedoch bedarf es weiterer Anstrengungen, um dem Problem der Lärmschwerhörigkeit bei Jugendlichen entgegen zu wirken.

Dazu gehört insbesondere auch ein verantwortungsbewusster Umgang mit tragbaren Musikabspielgeräten wie MP3-Playern. Nach einem 2008 der EU-Kommission vorgelegten Gutachten besteht bei fünf bis zehn Prozent der Nutzer tragbarer Abspielgeräte das Risiko eines dauerhaften Verlustes des Hörvermögens, wenn sie über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren hinweg jede Woche mehr als eine Stunde pro Tag mit hoher Lautstärkeeinstellung (über 89 dB) Musik hören. Es bestehen daher Überlegungen, dass für tragbare Abspielgeräte zum Schutz vor Hörschäden eine Höchstlautstärke festgelegt wird. Bereits jetzt ist es technisch möglich, dass der Nutzer selbst am Gerät eine maximale Lautstärke (z. B. 80 dB) einstellen kann. Eltern können diese individuell festgelegte Maximallautstärke als Obergrenze per Code sichern, so dass ihre Kinder geschützt sind.