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jameda setzt sich erneut für vollständige Arztlisten ein

BGH-Verhandlung am 23.01.2018:

München – 18.01.2018

+++ Ärztin möchte nach kritischen Bewertungen nicht mehr auf jameda gelistet werden

+++ Unvollständige Arztlisten behindern informierte Arztwahl und schränken somit Recht auf freie Arztwahl ein

+++ jameda setzt sich vor dem BGH für eine transparente Darstellung von medizinischer Versorgungsqualität ein

+++ Unabhängig vom Ausgang der Verhandlung können sich Ärzte künftig nicht pauschal aus Bewertungsportalen austragen lassen

Am 23.01.2018 verhandelt der Bundesgerichtshof über eine Klage einer Kölner Dermatologin auf Löschung Ihres Eintrags im Arztverzeichnis jameda (www.jameda.de). Zuvor wurde die Klage bereits vom Landgericht Köln (Az. 28 O 7/16) und dem Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 121/16) abgewiesen. Vorausgegangen waren dem Rechtsstreit kritische Bewertungen, welche die Ärztin auf Deutschlands größter Arztempfehlung jameda erhalten hatte, woraufhin die Klägerin jameda zur Löschung ihres Profils aufforderte. Dem kam jameda nicht nach, da der BGH bereits 2014 bestätigt hatte, dass Patienten ein „ganz erhebliches Interesse (…) an Informationen über ärztliche Dienstleistungen“ haben, um so von ihrem Recht auf freie Arztwahl in vollem Umfang Gebrauch machen zu können (Az. VI ZR 358/13). jameda Geschäftsführer Dr. Florian Weiß: „Der mündige Patient benötigt vollständige Arztlisten, um sich umfassend über alle Ärzte informieren zu können. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass Patienten auf jameda alle niedergelassenen Ärzte vorfinden. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Bundesrichter dem Recht der Patienten einen ebenso hohen Stellenwert einräumen und die Entscheidungen des Landgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Köln bestätigen werden.“

Im vorliegenden Fall begründet die Klägerin den Löschantrag mit ihrem Persönlichkeitsrecht, welches ihrer Annahme nach dadurch verletzt würde, dass auf ihrem kostenfreien Basis-Eintrag entsprechend gekennzeichnete Anzeigen von kostenpflichtig registrierten Ärzten eingeblendet werden. Die Anzeigen geben Patienten Hinweise auf weitere Mediziner der gesuchten Fachrichtung in ihrer Nähe und werden unabhängig von der Bewertungsnote angezeigt. Bereits das OLG Köln bestätigte, dass die Anzeigen zu mehr Transparenz beitragen würden: „Der im öffentlichen Interesse liegende Nutzwert“ von jameda wird „durch die Einblendung der – als solche erkennbaren – Werbeanzeigen konkurrierender Ärzte in der näheren Umgebung sogar erhöht, da dem Nutzer dadurch (ihm zuvor vielleicht noch nicht bekannte) Alternativen bei der Arztwahl aufgezeigt werden.“ Rechtsanwalt Dr. Stefan Söder von der Kanzlei SSB, die die Beklagte vor den Kölner Gerichten vertreten hat, ordnet die Relevanz des anstehenden Urteils ein: „Zwar klagt die Ärztin auf Löschung ihres Profils auf jameda, jedoch werden sich Ärzte unabhängig vom Ausgang auch künftig keinesfalls pauschal aus Portalen wie jameda austragen lassen können. Dieser Forderung hat der Bundesgerichtshof schon in der Vergangenheit eine deutliche Absage erteilt. Wir gehen davon aus, dass die Bundesrichter die Revision der Klägerin zurückweisen werden. Doch auch wenn die Richter anders entscheiden sollten, entstünde für Ärzte kein genereller Löschungsanspruch. Allenfalls die Ausgestaltung der kostenpflichtigen Anzeigenplätze müsste gegebenenfalls verändert werden.“

jameda setzt sich für vollständige Arztlisten ein und trägt so zu mehr Transparenz über die medizinische Versorgungsqualität bei

Entsprechend § 76 SGB V haben Patienten in Deutschland das Recht auf freie Arztwahl. Da Patienten ihre Ärzte heutzutage vorwiegend online suchen, benötigen Sie zur Ausübung dieses Rechts vollständige Arztlisten im Internet. Diese stellt jameda Patienten zur Verfügung und löscht daher keine Ärzte von dem Portal.

Online-Arztempfehlungen sind bislang das einzige Instrument, um für Transparenz über ärztliche Qualität im ambulanten Bereich zu sorgen. Die Erfahrungsberichte von Patienten bieten anderen Patienten daher Orientierung bei der Arztsuche und ermöglichen ihnen, eine informierte Entscheidung über ihren Behandler zu treffen. Dass Arztbewertungen Einfluss auf die Arztwahl von Patienten haben, belegen verschiedene Studien.[1] [2] Gleichzeitig sind sie auch ein Feedbackkanal Richtung Arzt und verbessern die Patientenversorgung in Arztpraxen.[3]

Über die jameda GmbH:
jameda ist Deutschlands größte Arztempfehlung. 6 Mio. Patienten suchen jeden Monat auf jameda nach genau dem richtigen Arzt für sich. Dabei helfen ihnen die Empfehlungen anderer Patienten, die von den Ärzten bereitgestellten Informationen sowie zahlreiche Filtermöglichkeiten. Zudem können Patienten ihre Arzttermine über die Online-Terminbuchungsfunktion direkt auf jameda buchen. Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Praxis auf jameda vorzustellen und umfassend über ihr Leistungsspektrum zu informieren. Datenbasis bilden bundesweit rund 275.000 Ärzte und andere Heilberufler. jameda ist als einzige Plattform für Arztbewertungen und Online-Arzttermine vom TÜV Rheinland für „Geprüften Datenschutz und Datensicherheit“ zertifiziert und eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH.

[1] jameda Patientenstudie (2012).
[2] Emmert et al. (2013): “Physician Choice Making and Characteristics Associated With Using Physician-Rating Websites: Cross-Sectional Study”, Journal of Medical Internet Research.
[3] Emmert et al. (2016): “Do Health Care Providers Use Online Patient Ratings to Improve the Quality of Care? Results From an Online-Based Cross-Sectional Study”, Journal of Medical Internet Research.