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Kabinett für besseren Nichtraucherschutz

Bundesministerium für Gesundheit

Berlin – Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte für abgestimmte Initiativen von Bund und Ländern für einen effektiven Nichtraucherschutz beschlossen. Heute Nachmittag werden diese auch mit den Ministerpräsidenten der Länder beraten.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein möglichst umfassender Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens notwendig ist. “Es ist deutlich geworden, dass der Weg der Freiwilligkeit nicht ausreicht. Täglich sterben mehr als 300 Menschen an den Folgen des Tabakrauches. Wir müssen auch unter der föderalen Struktur unseres Landes den Gesundheitsschutz der Menschen voranbringen. Jeder muss in seinem Bereich Verantwortung übernehmen und das Notwendige tun. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir heute einen Beschluss fassen, der beide Seiten verpflichtet, in ihrem Verantwortungsbereich aktiv zu werden. Damit kann es uns gelingen in der Summe einen wirksamen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, sei es in öffentlichen Einrichtungen oder in Gaststätten zu erreichen”, sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

“Wir haben jahrelang einen anderen Weg favorisiert. Auch ich habe lange Zeit freiwillige Lösungen gesetzlichen Regelungen vorgezogen. Wir müssen aber heute feststellen, dass der Schutz vor Passivrauchen auf diesem Wege nicht den gewünschten Erfolg hatte. Deshalb müssen wir handeln. Auch kleine Schritte in die richtige Richtung sind besser als nichts tun. Passivrauchen in Innenräumen ist keine Belästigung, sondern eine ernste gesundheitliche Beeinträchtigung. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind unumstritten”, sagte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Zuständigkeiten des Bundes für Maßnahmen zu einem effektiven Nichtraucherschutz bestehen in folgenden Bereichen:

•Öffentliche Einrichtungen des Bundes (z. B. Bundesbehörden und -gerichte) •Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz •Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst des Bundes •Öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Eisenbahnen, Verkehrsmittel nach § 1 des Personenbeförderungsgesetzes, Luftfahrzeuge)

Die Bundesregierung fordert die Länder auf, in den Bereichen, für die sie Verantwortung tragen, für einen besseren Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens wirksame Maßnahmen zu treffen. In den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen neben den landeseigenen bzw. kommunalen Einrichtungen (Behörden, Kindertagesstätten, Schulen, Universitäten, Krankenhäuser, Sportstätten) auch die Gaststätten.