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Kassen müssen Finanzierungshilfen für Kliniken sofort freigeben

DKG zu den Finanzierungshilfen für die Tariflohnsteigerungen in den Krankenhäusern Kassen müssen Finanzierungshilfen für Kliniken sofort freigeben

Berlin – Zu den von der Koalition beschlossenen Tarifhilfen für die Krankenhäuser, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

“Die für die Krankenhäuser vorgesehenen finanziellen Mittel zur Finanzierung der Tariflohnsteigerungen dürfen nicht bei den Kassen liegen bleiben. Etwa 160 Mio. Euro mussten die Krankenhäuser für die im Januar in Kraft getretene Tariferhöhung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufbringen. Denn die maßgeblichen Tarifverträge sehen lineare Erhöhungen um 4 bis 5 Prozent vor. Zur Finanzierung der Mehrausgaben sind die Kliniken auf eigene Mittel bzw. Bankkredite angewiesen. Damit verschärft sich erneut die ohnehin angespannte finanzielle Lage vieler Krankenhäuser.

Die Koalition hat beschlossen, dass die Krankenhäuser zur Unterstützung für die Lohnsteigerungen eine Tarifhilfe in Höhe von 50 Prozent erhalten. Der Gesundheitsfonds zahlt diese Mittel in Höhe von monatlich 110 Mio. Euro an die Krankenkassen aus. Aber diese Gelder bleiben dort liegen, weil zunächst eine Vereinbarung zwischen den Kliniken und dem GKV-Spitzenverband über die Höhe der Tarifhilfe zu schließen ist. Bis diese Vereinbarung zustande kommt, kann es noch lange dauern. Die dringliche Bitte der DKG an den GKV-Spitzenverband, schnell mit den Verhandlungen zu beginnen, hat dieser unverständlicherweise abgelehnt. Damit kann es noch mehrere Monate dauern, bis die Mittel endlich den Krankenhäusern zu fließen.

Während mit milliardenschweren Hilfen in anderen Bereichen der Wirtschaft Liquidität bereitgestellt wird, versickern die für die Krankenhäuser vorgesehenen Mittel aus dem Fonds zunächst auf den Konten der Krankenkassen. Hier baut sich ein handfester Liquiditätsskandal auf. Die Krankenhäuser appellieren an die Krankenkassen, aber insbesondere auch an die Aufsicht führende Bundesregierung, sicherzustellen, dass die für die Krankenhäuser vorgesehenen finanziellen Hilfen umgehend in den Häusern ankommen.”