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Keine überhastete Regulierung von Biobanken – Bei Missbrauch gesetzliche Regelung notwendig

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich der heutigen Vorstellung der Stellungnahme “Humanbiobanken für die Forschung” des Deutschen Ethikrates erklärt der stellvertretende forschungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion René Röspel:

Der Deutsche Ethikrat leistet mit seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zu Biobanken einen weiteren Diskussionsbeitrag zu rechtlichen Fragen der modernen Biowissenschaften. Als Biobanken bezeichnet man Sammlungen etwa von Gewebe- oder Zellproben und den zugeordneten Daten. Eines der wohl bekanntesten Beispiele für Biobanken ist die 2008 genehmigte “Helmholtz-Kohorte”, in deren Rahmen 200.000 Bundesbürger über zwanzig Jahre zur Erforschung häufiger chronischer Krankheiten wie Diabetes, Krebs, Herz-Kreislauf- oder Demenzerkrankungen eingebunden sind.

Wie der Ethikrat ausführlich darstellt, ergeben sich in der Biobanken-Forschung zahlreiche ethische und regulatorische Fragen vom Datenschutz über die Kommerzialisierung bis hin zu Fragen der Zustimmung zu medizinischen Forschungsprojekten. Missbrauch von in Biobanken gelagerten Materialien oder Daten ist allerdings bisher in Deutschland nicht bekannt geworden.

Vielmehr kann die Nutzung von Biobanken in Deutschland als Musterbeispiel für die verantwortungsbewusste Selbstregulierung von Wissenschaft und Forschung gesehen werden. Hierzu leistet insbesondere die “Telematikplattform – Verbund zur Förderung vernetzter Medizinischer Forschung (TMF) e.V.” einen wichtigen Beitrag. Die SPDBundestagsfraktion begrüßt ausdrücklich, wie verantwortungsbewusst in den letzten Jahren Forscherinnen und Forscher sowie Wissenschaftseinrichtungen und -organisationen im Bereich Biobanken agiert haben.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion setzen uns dafür ein, dass die Entwicklung des Biobanken-Systems national wie international weiter intensiv beobachtet wird. Die Bundesregierung ist aufgefordert, hier weiter begleitend und beobachtend tätig zu sein. Eine überhastete Regulierung dieses hochspannenden Forschungsfeldes würde aber – dies darf man nicht vergessen – zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten und den Forschungsstandort Deutschland gefährden. Die Rückkopplung mit den potentiell Betroffenen erscheint uns daher unerlässlich.

Wir als SPD-Bundestagsfraktion sind offen für eine gesetzliche Regelung zu Biobanken; diese darf aber nicht die Forschung mittels Biobanken behindern. Sie muss vielmehr darauf ausgerichtet sein, bestehende Probleme beim Umgang mit Biobanken abzustellen und Missbrauch oder Unsicherheiten wirksam zu verhindern. Das Fünf-Säulen-Konzept des Ethikrates ist ein wichtiger Baustein in dieser Debatte.