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Keine zusätzliche Belastung von Generika – Preis- und Rabattdruck bleibt dennoch sehr hoch

Pro Generika zur Verabschiedung des 14. SGB V-Änderungsgesetzes

Berlin – Gestern Abend hat der Deutsche Bundestag das 14. SGB V-Änderungsgesetz beschlossen. Sein Herzstück ist der Verzicht auf den sogenannten AMNOG-Bestandsmarktaufruf. Ursprünglich hatte das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) vorgesehen, dass auch ältere patentgeschützte Arzneimittel der Preisbildung nach dem AMNOG unterliegen. Um das hier vorgesehene Einsparvolumen zu kompensieren, werden mit dem 14. SGB V-Änderungsgesetz jetzt der Zwangsrabatt auf Arzneimittel dauerhaft von 6 % auf 7 % angehoben und das Preismoratorium verlängert. Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes erfolgte die Klarstellung, wonach Generika von diesen beiden Maßnahmen ausgenommen sind.

Hierzu kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Es ist gut, dass der Gesetzgeber seine Intention klargestellt hat, wonach Generika von der Anhebung des Zwangsrabatts und der Verlängerung des Preismoratoriums nicht erfasst sind. Allerdings wird der Preis- und Rabattdruck auf Generika in Deutschland insgesamt nicht geringer. Er ist aber durch die neuen politischen Maßnahmen zumindest nicht noch weiter verschärft worden.

Wir setzen darauf, dass wir mit der Großen Koalition jetzt diskutieren, wie wir die Nachhaltigkeit der Arzneimittelversorgung, die in Deutschland zu 75 % eine Generikaversorgung ist, künftig gewährleisten können.“