Düsseldorf – „Die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen verlassen sich darauf, dass sie in Notfällen außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte in Notdienstpraxen behandelt werden. Dies sicherzustellen ist eine originäre Aufgabe der niedergelassenen Ärzte und der sie vertretenden Kassenärztlichen Vereinigungen. Angesichts immer weiter steigender Fallzahlen in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser sind wir deshalb entsetzt über den Plan der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Notdienstpraxen zu schließen. Dies erhöht den Druck auf die Krankenhäuser enorm“, erklärt Matthias Blum, Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), anlässlich der anstehenden Vertreterversammlung der KV Nordrhein zur Reform des ambulanten ärztlichen Notfalldienstes.
Der Fortbestand einer flächendeckenden Versorgung mit Notdienstpraxen ist aus Sicht der KGNW nicht nur unerlässlich, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten eine entsprechende Praxis in einer angemessenen Zeit erreichen können, sondern auch, um den bereits jetzt teilweise überlasteten Notfallambulanzen der Krankenhäuser die Möglichkeit zu geben, sich um alle dringenden Fälle sofort kümmern zu können. „Eine Reduzierung der Notdienstpraxen ist deshalb aus Sicht der Kliniken nicht hinnehmbar“, erklärte Blum. „Die Notfallambulanzen unserer Krankenhäuser stehen unter einem immer größer werdenden Druck. Einer durch die geplanten Schließungen massiv steigenden Anzahl von Patientinnen und Patienten steht dann eine gleichbleibende Belegschaft im Krankenhaus gegenüber, die mit einem solchen Ansturm überfordert ist.“
Nach den von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung dem Bundesgesundheitsministerium im Februar 2014 übermittelten Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen wurden im Jahr 2012 bundesweit 9 Mio. Patientinnen und Patienten in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser behandelt, davon rund 3 Mio. Patienten in Nordrhein-Westfalen. Gegenüber 2009 stieg die Zahl der Behandlungsfälle um 6 Prozent.
Über die Sicherstellung des vertragsärztlichen Notdienstes berät zurzeit auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform. Die bisher formulierten Eckpunkte sehen vor, diesen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen zu belassen, sie aber zu einer Kooperation mit den Krankenhäusern zu verpflichten. „Die Politik muss hier die Konsequenzen aus dem Verhalten der niedergelassenen Ärzte ziehen. Wenn seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen die Notdienstversorgung nicht sichergestellt werden kann, können die Krankenhäuser nicht als bedingungsloser ‚Ausfallbürge‘ herhalten. Notwendig ist eine grundsätzliche Neugestaltung der ambulanten Notfallversorgung unter gleichbeteiligter Einbeziehung der Krankenhäuser mit eigenständigen und angemessenen Vergütungsregelungen“, forderte der Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen.