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Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf Familie

Zwölftes Sozialgesetzbuch ändern

Berlin – Anlässlich der Einbringung eines Antrags für mehr Betreuung von behinderten Kindern in Pflegefamilien in den Gesundheitsausschuss erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie soll als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch zwölf ausdrücklich geregelt werden. Die Koalitionsfraktionen haben gestern einen entsprechenden Änderungsantrag zum Assistenzpflegebedarfsgesetz in der Sitzung des Gesundheitsausschusses eingebracht.

Kinder mit einer körperlichen und sogenannten „geistigen“ Behinderung, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können, haben bisher kaum Möglichkeiten in einer Pflegefamilie aufzuwachsen. Häufig verbleiben sie über Jahre in Heimen, ohne die Chance auf ein familiäres Umfeld. Einige Sozialhilfeträger lehnen Hilfen für die Betreuung in einer Pflegefamilie zur Zeit mit der Begründung ab, diese sei keine Leistung der Eingliederungshilfe. Andere Sozialhilfeträger sehen die Leistung nicht vor, weil sie keine Erfahrungen mit Hilfen für die Betreuung in Pflegefamilien haben. Anders ist die Situation für seelisch bzw. nicht behinderte Kinder, die vom zuständigen Jugendhilfeträger häufig in Pflegefamilien untergebracht werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kämpft schon seit langem für die neue Regelung. Ausgangspunkt der Initiative war ein Fachgespräch der Unionsfraktion zur Situation der Kinder mit Behinderungen im Februar 2008.

Mit der Gesetzesänderung werden Kinder mit körperlichen und sogenannten „geistigen“ Behinderungen endlich mehr Chancen haben, in einer Familie aufzuwachsen.