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Klarstellung

Pressemitteilung

Berlin – Zum Beitrag von Hanno Kautz in der Bild-Zeitung vom 12. Juli 2007 “100 Tage Gesundheitsreform” stellt das Bundesgesundheitsministerium richtig:

Zum Thema Rabattverträge:

Durch Vereinbarungen der Krankenkassen mit den Apothekerverbänden ist sichergestellt, dass kein Patient ohne das notwendige Arzneimittel bleibt. Anhaltspunkte dafür, dass Patienten die Medikation verweigern, liegen nicht vor. Dass Rabattverträge die Marktmacht eines Oligopols von Herstellern brechen, die nahezu identische Preise für Generika verlangen, verschweigt der Autor, der als früherer Redakteur der Ärztezeitung durchaus Detailkenntnisse im Gesundheitswesen aufweist.

Zur Honorarreform:

Die Entwicklung einer neuen Honorarordnung für niedergelassene Ärzte ist Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen Ärzten und Krankenkassen. Die entsprechenden Vorbereitungen sind bisher planmäßig erledigt worden. Dass ausgerechnet ein Krankenkassenvertreter, der selbst mitverantwortlich für die Entwicklung dieses Honorarsystems ist, als Kronzeuge gegen eine solche Reform herhalten muss, ist absurd. Gleiches gilt für Honorarforderungen von Ärzteverbänden – nicht der zuständigen Kassenärztlichen Bundesvereinigung – in Höhe von 20 Mrd. Euro.

Zur Einführung eines Gesundheitsfonds:

Die Einführung eines Gesundheitsfonds und die Neuordnung der ärztlichen Vergütung haben nichts miteinander zu tun. Das weiß auch die Vorsitzende des neuen Spitzenverbandes Bund der GKV, Dr. Doris Pfeifer, die offenbar Nachhutgefechte um die Gesundheitsreform führt. Die Einführung des Gesundheitsfonds ist gesetzlich für den 1. Januar 2009 vorgesehen. Da alle hierzu erforderlichen Vorarbeiten im Bundesministerium für Gesundheit zu leisten sind, bestehen an der Realisierbarkeit dieses Termins keinerlei Zweifel.

Zur Einführung eines umfassenden Versicherungsschutzes:

Auch wenn bisher nicht alle Unversicherten zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zurückgekehrt sind, kann es keinen Zweifel geben, dass es sich selbst für wenige Versicherte gelohnt hätte, ihnen Versicherungsschutz zu ermöglichen. Im Übrigen ist die Rückkehrmöglichkeit für ehemals privat Krankenversicherte gerade mal zwei Wochen alt. Besonders wichtig ist, dass Krankenversicherungen (gesetzliche und private) keinem mehr den Versicherungsschutz entziehen dürfen.

Zur kassenartenübergreifenden Fusion:

Mit dem Gesetz wird die Möglichkeit, nicht die Pflicht zur kassenartenübergreifenden Fusion eingeführt. Fusionsprozesse bedürfen einer sorgfältigen Vorbereitung, wie aus dem allgemeinen Wirtschaftsleben bekannt ist. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass weitere Krankenkassen von den neuen Fusionsmöglichkeiten Gebrauch machen.

FAZIT: Der Bericht ist eine bösartige Verunglimpfung der Gesundheitsreform – ein komischer Kauz