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Koalitionspläne zum Rauchverbot rechtlich nicht haltbar

PRESSEMITTEILUNG der Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Zu den Bedenken des Bundesjustiz- und Bundesinnenministeriums bezüglich der Verfassungskonformität des Koalitionskompromisses zum Schutz vor Passivrauchen erklären Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin, Birgitt Bender, gesundheitspolitische Sprecherin, und Harald Terpe, drogen- und suchtpolitischer Sprecher:

Wir fordern die Koalition auf, endlich Nägel mit Köpfen zu machen und eine umfassende Regelung zum Schutz vor Passivrauchen zu verabschieden. Der vorgesehene Kompromiss für Gaststätten ist in der Tat nichts Halbes und nichts Ganzes. Er ist politisch und rechtlich unvernünftig.

Je umfassender die Vorschläge zum Schutz vor Passivrauchen gelten, desto besser ist eine bundesweite Regelung zu begründen. Die große Koalition muss sich entscheiden. Entweder sie geht den Weg eines umfassenden Gesetzes mit Rauchverboten ohne Ausnahmen oder sie schlägt Einzelregelungen in Bereichen mit eindeutiger Bundeskompetenz vor. Für uns ist der Arbeitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie der zentrale Ansatzpunkt. Dafür muss die Bundesregierung das Arbeitsschutzgesetz neu fassen.