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Koalitionsvertrag: Unterfinanzierung der Hochschulmedizin auf politischer Agenda

Pressemitteilung

Berlin – Der heute vorgestellte finale Entwurf eines Koalitionsvertrags zeigt, dass die Politik die Unterfinanzierung der Universitätsmedizin auf ihre Agenda gesetzt hat. So sollen die besonderen Aufgaben der Universitätsklinika besser im System der Fallpauschalen vergütet werden. Bisher werden Sie dort nicht sachgerecht abgebildet. Auch die Hochschulambulanzen sollen künftig angemessen finanziert werden.

„Es ist ermutigend, dass einige unserer Forderungen in den Vertrag eingeflossen sind. Allerdings ist zweifelhaft, ob eine Optimierung des DRG-Systems und der Hochschulambulanz-Vergütungen alleine schnell und im notwendigen Umfang die dringend benötigte Hilfe bringen“, sagt Professor Michael Albrecht, Erster Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika. „Wir sind deshalb weiterhin der Auffassung, dass wir daneben einen Systemzuschlag für die Sonderaufgaben der Universitätsmedizin als eigenständige Finanzierungssäule brauchen.”

„Wir hätten uns im Koalitionsvertrag außerdem eine eindeutige Aussage dazu gewünscht, wie die Investitionsmisere der Hochschulmedizin gelöst werden soll. Hier sind aber weder im Bereich der Krankenhausfinanzierung noch im Bereich des Hochschulbaus Lösungsansätze zu erkennen“, so Professor Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages. „Am Wiedereinstieg des Bundes in den Hochschulbau führt kein Weg vorbei.“

Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und der MFT Medizinischer Fakultätentag vertreten die Interessen der 33 Universitätsklinika sowie der 37 Medizinischen Fakultäten in Deutschland. Ihr Dachverband ist die Deutsche Hochschulmedizin e.V. Gemeinsam stehen die Verbände für Spitzenmedizin, erstklassige Forschung sowie die international beachtete Medizinerausbildung und Weiterbildung.