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KORREKTUR: PKV und Beihilfe gründen Zentrale Einzugsstelle für Arzneimittelrabatte (ZESAR)

Pressemitteilung Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Berlin – Seit Jahresbeginn gelten die gesetzlich eingeführten Arzneimittelrabatte auch für Privatversicherte. Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und die Träger der Beihilfe haben zu diesem Zweck das Gemeinschaftsunternehmen ZESAR – Zentrale Stelle zur Abrechnung von Arzneimittelrabatten GmbH – in Köln gegründet. ZESAR wird künftig für die 43 Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands und die etwa 11.000 Beihilfestellen in Deutschland die neuen Rabattansprüche gegenüber den Arzneimittelherstellern geltend machen. Die Gesellschaft mit Sitz in Köln hat zum 01.01.2011 ihren Betrieb aufgenommen. Die ersten Mitarbeiter wurden eingestellt und die technische Infrastruktur für die Erfassung insbesondere in den Beihilfestellen wurde umgesetzt. Mit dem Inkasso der Rabatte ist Anfang des zweiten Quartals zu rechnen.

Nach Vorgabe des „Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes“ (AMNOG) zahlen die Versicherten in der Apotheke den vollen Medikamentenpreis und erhalten die vereinbarte Erstattung auf dem bisherigen Weg von ihrer Beihilfestelle bzw. dem PKV-Unternehmen. Anschließend fordert die ZESAR GmbH von den Pharmaunternehmen den gesetzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 16 Prozent ein. Für die Erstattung ist es zwingend, dass die Apotheken die Apothekenkennziffer auf das Rezept aufbringen. Die erzielten Rabatte führt ZESAR anschließend an die Versicherer und Beihilfestellen zurück.

Nach gesetzlicher Vorgabe werden die Rabatte ausschließlich zur Senkung der Prämien oder zur Prämienstabilisierung verwendet. Im Beihilfebereich dienen die Rabatte dazu, die Ausgaben zu reduzieren und damit das Leistungsniveau der Beihilfe von Bund und Ländern zu sichern. Die Branche erwartet, dass sich die Einsparungen für PKV und Beihilfe auf etwa 300 Millionen Euro pro Jahr belaufen.

Geschäftsführer von ZESAR sind Christian Hälker für den PKV-Verband und Joachim Schmidt aus dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen für die Beihilfe.