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Krankenhäuser fordern Nachbesserungen beim G-BA und Gesundheitsfonds

Pressemitteilung

Berlin – Zur heutigen Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundesrat erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:

“Die Verabschiedung der Gesundheitsreform in der Länderkammer kann nur der vorläufige Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sein. Notwendig ist jetzt eine sachliche Machbarkeits- und Folgenabschätzung, bei der gesetzliche Korrekturen nicht ausgeschlossen sein dürfen. Zu bedauern ist, dass mit dieser Reform das deutsche Gesundheitswesen den wenig bewährten zentralistisch gelenkten, verstaatlichten Systemen ein Stück näher gebracht wurde. Es ist zu bezweifeln, dass das Wesen der Selbstverwaltung – der faire Interessensausgleich der Beteiligten – in dieser zunehmend politisierten Ausrichtung noch erhalten bleibt.

Ein Schritt in die richtige Richtung sind die erweiterten ambulanten Behandlungsmöglichkeiten für Krankenhäuser, die, wenn sie von den Ländern konsequent genutzt werden, die Sektorschranken im Gesundheitswesen ein weiteres Stück abbauen.

Nachbesserungen sind für die DKG an erster Stelle beim Gemeinsamen Bundesausschuss erforderlich. Es kann nicht aufrecht erhalten werden, dass die zentralen Aufgaben der Selbstverwaltung – Innovationszulassung und Qualitätssicherung – auf ein einziges Beschlussgremium konzentriert werden. Wie soll ein Gremium, in dem die Krankenhausmedizin in einer hoffnungslosen Minderheit ist, sachgerecht zu Qualitätsstandards für die Transplantationsmedizin entscheiden? Ebenso wenig sinnvoll ist es, dass Krankenhausvertreter in Zukunft Einzelheiten zum Zahnersatz mit festlegen sollen. Hier muss zu den fachspezifischen Beschlussgremien zurück gekehrt werden. Alles andere führt zu sachfremden Entscheidungen und zur Politisierung der Selbstverwaltung, woran niemand ein Interesse haben kann.

Korrekturbedürftig ist zudem der Gesundheitsfonds. Mit dieser Verteilungsmaschinerie ist eine Unterfinanzierung des Gesundheitswesens vorprogrammiert. Die Zuweisung eines einheitlichen Geldbetrages pro Versicherten an die Kassen entzieht dem Gesundheitswesen systematisch Geld. In Bundesländern mit heute unterdurchschnittlichen GKV-Beiträgen erhalten die Krankenkassen mehr Mittel als sie brauchen und werden diese an die Versicherten in diesen Ländern auszahlen. Demgegenüber reichen in den Ländern mit überdurchschnittlichem Versorgungsbedarf die Einheitsmittel nicht aus. Dies kann auch durch den Zusatzbeitrag nicht ausgeglichen werden und würde zudem den Wettbewerb zu Lasten der Regionalkassen verschärfen. Am Ende müssten die Leistungserbringer die Zeche zahlen. Dieses Konzept ist nicht geeignet, den wachsenden medizinischen Bedarf finanziell abzusichern. Auch wird sich zeigen, dass die jährliche Durchprüfung der über 70 Millionen GKV-Versicherten im Hinblick auf Zugehörigkeit zu einer der noch zu definierenden 80 Morbiditätsindikatoren nicht funktionieren kann.

Den Krankenhäusern entzieht die Reform im Zusammenwirken mit dem Einspargesetz des letzten Jahres (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, AVWG) innerhalb der nächsten zwei Jahre mehr als eine Milliarde Euro. Der Sanierungsbeitrag stellt hier eine durch nichts gerechtfertigte Verschärfung der finanziellen Lage der Kliniken dar. Viele Kliniken werden dadurch existenzielle Schwierigkeiten bekommen. Schon heute müssen vielerorts Mitarbeiter mit Gehaltseinbußen den Fortbestand ihrer Krankenhäuser sichern. Die DKG appelliert schon heute an die politisch Verantwortlichen, für eine Aussetzung der Kürzungen in 2008 offen zu sein.”

L A S T E N der Krankenhäuser

Nach der Gesundheitsreform geplant: – Minus 380 Millionen Euro (Rechnungskürzung, Reduzierung Mindererlösausgleich, Ausbleibende Rückzahlung IV) – Minus 500 Millionen Euro (Verlängerung Anschubfinanzierung Integrierte Versorgung)

Gesetzlich- und tarifbedingte Kosten- und Ausgabensteigerungen: – 1,5 Milliarden Euro (TVöD-Umstellung, neue und erwartete Tariferhöhungen für Klinikärzte) – 1,3 Milliarden Euro (erwartete Mehrkosten durch Änderung Arbeitszeitgesetz) – 500 Millionen Euro (gesetzliche Vorgaben, Abschaffung AiP, Pflegeausbildung, DRG-Systemkosten) – 500 Millionen Euro (Mehrwertsteuererhöhung ab 2007) – 1 Milliarde Euro (durch gesetzliche Auflagen wie Naturalrabattverbot, steigende Anforderungen an Qualitätssicherung, sicherheitstechnische Auflagen)

Investitionsstau: – 50 Milliarden Euro Investitionsstau wegen ausbleibender gesetzlich vorgesehener Investitionsfinanzierung durch Bundesländer

Gesetzlich begrenzte maximale B U D G E T S T E I G E R U N G der Krankenhäuser: – für 2007: 0,28 Prozent der Krankenhausbudgets WEST; 1,05 Prozent OST