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Kristina Schröder: “Jeder einzelne von uns hat Anspruch auf menschenwürdige Pflege und Begleitung”

Bundesfamilienministerin wirbt auf Kongress zur Pflege-Charta für zweijährige Familienpflegezeit

Berlin – Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute in Berlin den Kongress “Pflegezeit ist Lebenszeit” eröffnet. Die Veranstaltung ist Teil der Umsetzung der “Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen” – kurz Pflege-Charta. Sie ist ein allgemein verständlicher Katalog, der in acht Artikeln bestehende Rechte und Ansprüche Pflegebedürftiger festhält. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf Selbstbestimmung, Information und Beratung, aber auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Präsentiert wurden im bcc Berlin erfolgreiche Beispiele zur Umsetzung der Charta in der Praxis, vor allem aus dem Bereich der häuslichen Pflege. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder warb anlässlich des Kongresses für die Einführung einer zweijährigen Familienpflegezeit.

“Menschen, die ein Leben lang viel geleistet haben, verdienen einen würdigen Lebensabend”, so Kristina Schröder. “Und Menschen, die Angehörigen einen würdigen Lebensabend schenken, verdienen unsere Unterstützung. Beruf und Pflege müssen genauso gut vereinbar sein wie Beruf und Kindererziehung. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Familienpflegezeit, die den Menschen Zeit für familiäre Verantwortung gibt”, erklärte die Bundesfamilienministerin.

Das Modell der Familienpflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssten sie später wieder voll arbeiten, bekämen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Arbeitnehmer können bereits vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit auf einem Wertkonto ansparen, welche mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet wird. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung.

Mit der Pflege-Charta soll die Situation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen verbessert und ihre Position als Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt werden. Erarbeitet wurde die Charta am “Runden Tisch Pflege” (2003-2005). Neben dem Bundesfamilienministerium waren daran unter anderem Länder und Kommunen, Träger von Pflegeeinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, private Träger sowie Pflegekassen beteiligt. Hilfebedürftigen und ihren Angehörigen bietet die Charta einen Maßstab zur Beurteilung der Qualität der Pflegeleistungen. Einrichtungen oder ambulante Dienste können ihre Angebote an der Pflege-Charta messen.

Weitere Informationen zur Familienpflegezeit und zur Politik des Bundesfamilienministeriums für Ältere Menschen finden Sie im Internet unter http://www.bmfsfj.de