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KV-Vertragskündigungen: Niedergelassene Kardiologen sehen Versorgung von Herzpatienten bedroht

Pressemitteilung

München – Durch die Kündigung von Strukturverträgen und sogenannten §115b-Verträgen von Seiten der Krankenkassen sieht der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK) die Versorgung von Herzpatienten inzwischen auf breiter Ebene gefährdet. Vor dem Hintergrund der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesundheitsreform und den damit verbundenen Finanzierungsunsicherheiten haben die gesetzlichen Kassen zahlreiche Strukturverträge gekündigt, die bislang in vielen Bundesländern eine kardiologische Versorgung auf hohem Qualitätsniveau sichern halfen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere ein wissenschaftlich fundierter Vertrag zwischen der Techniker Krankenkasse und der BNK Service GmbH sowie einzelne Strukturverträge in Baden-Württemberg. Parallel dazu haben die Kassen die ambulante Operationen und stationsersetzende Eingriffe betreffenden Verträge nach § 115 b SGB V gekündigt. Für niedergelassene Kardiologen hat dies zur Folge, dass Herzkatheteruntersuchungen nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden können.

BNK-Vorsitzender Smetak: “Absurde Praktiken vor dem Hintergrund steigender Kassenbeiträge”

Der erste Vorsitzende des BNK, Dr. Norbert Smetak, nimmt hierzu wie folgt Stellung: “Ambulante Herzkatheteruntersuchungen wurden bisher in fast allen Bundesländern gemäß § 115 b nach einem festen Punktwert und unter Berücksichtigung ortsspezifischer Besonderheiten extrabudgetiert vergütet. Nachdem diese Verträge nun gekündigt wurden, wird abrechnungstechnisch eine Verlagerung der Katheterleistungen in das normale Budget der niedergelassenen Kardiologen erfolgen. Dadurch kann es zu einer geradezu aberwitzigen Verminderung des Punktwertes kommen. Beispielhaft lässt sich das Szenario an der aktuellen Situation in Niedersachsen darstellen: Dort werden die niedergelassenen Kardiologen im Invasivbereich schon seit Längerem und unserer Ansicht nach auch rechtswidrig benachteiligt, da sie nicht nach § 115 b vergütet werden. In Folge wird für Invasivleistungen nur noch ein Punktwert von 1,74 Cent bezahlt, obwohl der Einheitliche Bewertungsmaßstab 5,11 Cent vorsieht. Für eine Katheterisierung werden bei einem Punktwert von 1,74 Cent insgesamt 154,25 Euro zuzüglich einer Materialpauschale vergütet. Damit kann die Leistung nicht kostendeckend erbracht werden. Patienten müssen zur Untersuchung künftig also zwangsläufig ins Krankenhaus überwiesen werden, wo für die identische Leistung 1.000 Euro vergütet werden. Auf Kosten der Patienten sollen im ambulanten Bereich Einsparungen in Höhe von 2,7 Milliarden Euro vorgenommen werden, die wiederum zu einem Kostentreiben durch den stationären Bereich führen. Selbst die günstigste Fallpauschale im Krankenhausentgeltsystem liegt weit über den Kosten, die im ambulanten Bereich entstehen. Das ist eine geradezu absurde Situation in Anbetracht der Tatsache, dass die Versicherten aus vorgeschobenen Finanzierungsgründen immer stärker zur Kasse gebeten werden. Auch wird damit der klare Anspruch “ambulant vor stationär” massiv untergraben. Wird nicht schnellstens eine Lösung im Hinblick auf § 115 b einerseits und eine gerechtere Honorarverteilung andererseits gefunden, kann die kardiologische Versorgung in Deutschland nicht mehr auf dem jetzigen Niveau gehalten werden. Sollte man in Niedersachsen an der derzeitigen Struktur festhalten, bedeutet das für viele kardiologische Praxen das Aus. Exemplarisch kann dies auf die gesamte Bundesrepublik übertragen werden.”

Gegen die in Niedersachsen festzustellende Benachteiligung niedergelassener Kardiologen gegenüber Kliniken hat der BNK inzwischen juristische Schritte eingeleitet.