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Rehabilitationssport / Funktionstraining: Lästige Schreibarbeit oder echte Chance für unsere Patientinnen und Patienten?
Dr. Vera Jaron. Foto: Abdruck honorarfrei unter folgender Quellenangabe: DBS

Rehabilitationssport / Funktionstraining: Lästige Schreibarbeit oder echte Chance für unsere Patientinnen und Patienten?

Pressemitteilung

Frechen – Von Dr. Vera Jaron, Sportmedizinerin, Vizepräsidentin Behinderten-Sportverband Niedersachsen sowie leitende Ärztin “Bildung/Lehre” und “Breiten-, Präventions- und Rehabilitationssport“ des Deutschen Behindertensportverbandes e. V.

Ich kann mich noch gut an die Zeiten vor meinem Engagement für den deutschen Behindertensport erinnern: Da kamen Patientinnen und Patienten mit einem Formular, das ich ausfüllen sollte. Worum es ging, wusste ich eigentlich nicht so recht. Erst während meiner Übungsleiterausbildung beim Behinderten-Sportverband Niedersachsen und der anschließenden praktischen Arbeit im Verein als Übungsleiterin und Vereinsärztin stellte ich fest, welchen Stellenwert Bewegung für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erhalten kann. Rehabilitationssport in der Gruppe bedeutet eben nicht den einsamen Gang zum Physiotherapeuten oder zur Physiotherapeutin sondern hat einen hohen Aufforderungscharakter, bringt Spaß und ermöglicht vor allem soziale Kontakte. Viele Menschen, die in ihrem Leben noch nie Sport getrieben haben, entdecken plötzlich ihren Körper neu, bauen Versagensängste ab, lernen, dass sie ihre Lebensqualität durch Bewegung verbessern können. So haben Rehabilitationssport und Funktionstraining als ergänzende Maßnahme zur Rehabilitation in den letzten 10 Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen.

Es ist unsere Pflicht als Arztinnen und Ärzte, unsere Patientinnen und Patienten über die Notwendigkeit regelmäßiger Bewegung aufzuklären und sie zu körperlicher Aktivität zu motivieren! Wer soll in Zukunft die Kosten für die heranrollende Menge an Diabetikern, Adipösen und Multimorbiden tragen? Rehabilitationssport und Funktionstraining bieten ideale Voraussetzungen dafür, da die Menschen dort abgeholt werden, wo sie gerade stehen und ihnen keine sportliche Hochleistung abverlangt wird. Eine detaillierte Schulung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter macht dieses möglich, da in der Ausbildung gelehrt wird, sich auf die Bedürfnisse jedes einzelnen einzustellen. Bundesweit existiert ein flächendeckendes Netzwerk von Anbietern in den verschiedenen Indikationsbereichen. Leistungsträger und der Deutsche Behindertensportverband sowie seine Landesbehindertensportverbände informieren Patientinnen und Patienten über Angebote in ihrer Nähe.

Falls ich Sie jetzt überzeugt habe, dass das Ausfüllen der Verordnung für Rehabilitationssport/Funktionstraining (Muster 56) nicht nur lästig, sondern zielführend im Hinblick auf eine bessere Lebensqualität, der Einsparung von Medikamenten und der Verbesserung der Prognose bei vielen Erkrankungen ist, kann es jetzt losgehen:

Entscheiden Sie zunächst, ob Ihre Patientinnen bzw. Ihr Patient am Rehabilitationssport oder Funktionstraining teilnehmen soll. Der Name der beiden Maßnahmen macht den Unterschied eigentlich sehr deutlich. Beim Funktionstraining geht es um einen funktionsbezogenen Ansatz, der beim Üben einzelne Organe oder Organsysteme in den Vordergrund stellt. Der Rehabilitationssport hingegen ist eine ganzheitliche Maßnahme bei der durch Bewegung, Spiel und Sport ein bio-psycho-sozialer Ansatz verfolgt wird, bei dem das Gruppenerlebnis, die Teilhabe und Hilfe zur Selbsthilfe im Zentrum stehen.

Nun können Sie das Formular ausfüllen. Für zusätzliche Informationen, die das Verordnen von Rehabilitationssport betreffen, steht Ihnen ein Flyer vom Deutschen Behindertensportverband unter folgendem Link zur Verfügung. Nach der Ausstellung muss die ärztliche Verordnung von dem zuständigen Rehabilitationsträger genehmigt werden. In den häufigsten Fällen ist dies die gesetzliche Krankenversicherung, aber auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) übernehmen den Rehabilitationssport. Bei privatversicherten muss die Patientin bzw. der Patient eine individuelle Regelung mit der Versicherung besprechen.

Die Kosten für Rehabilitationssport und Funktionstraining liegen weit unter denen der Heilmittelverordnungen und belasten Ihr Budget nicht. Für die Erstellung der Verordnung ist die EBM-Ziffer 01621 berechnungsfähig. Sie werden erstaunt sein, wenn Sie nach einiger Zeit nachfragen, dass viele Patientinnen und Patienten begeistert von ihren Fortschritten berichten. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Menschen, die man als „schwierig“ in der Praxis kennengelernt hat, durch die Teilnahme am Sport ohne Leistungsdruck wieder Mut finden, neue Freunde kennenlernen und auch zumindest teilweise Eigeninitiative ergreifen und ihr Bewegungsverhalten verbessern. Die Vereine sind gehalten, auch nach Ablauf der ärztlichen Verordnung, die ja in der Regel befristet ist, ihren Mitgliedern dauerhaft die Möglichkeit zur Teilnahme an den Sportangeboten in ihrer Gruppe weiter zu gewähren. Somit besteht auch für den kleinen Geldbeutel die Chance, qualifizierte Sportangebote in Anspruch zu nehmen, die speziell auf die individuellen Handicaps eingehen.

Der Herzsport nimmt eine Sonderstellung ein, bedingt durch die erforderliche Anwesenheit einer Ärztin bzw. eines Arztes während der Übungseinheit. Zunehmend klagen Vereine darüber, dass sie keine Kolleginnen und Kollegen mehr finden, die bereit sind, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Dies gefährdet die Fortführung des Herzsports erheblich, denn die Ärztin bzw. der Arzt ist nicht einfach durch einen Rettungssanitäter zu ersetzen sondern sie bzw. er soll auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beraten und ihre Leistungsfähigkeit während der Übungsstunde überwachen. Wir appellieren daher bundesweit an alle Kolleginnen und Kollegen, auch die vielbeschäftigten Rentner, zu helfen und vielleicht die eine oder andere Stunde für diese so wichtige Aufgabe zu opfern. Sie sind auch eingeladen, beim Sport mitzumachen und dabei etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Viele Vereine gewähren auf Wunsch Aufwandsentschädigungen für Ihren Einsatz.

Allgemeine Informationen zum Rehabilitationssport, erhalten Sie beim Deutschen Behindertensportverband e. V., im Hause der Gold-Kraemer-Stiftung, Tulpenweg 2, 450226 Frechen, Ansprechpartner: Benedikt Ewald, Referent Sportentwicklung (Rehabilitationssport), Tel: 02234 – 6000 – 303, E-Mail: ewald@dbs-npc.de. Gezielte Informationen, wo Sie vor Ort gebraucht werden erhalten Sie direkt von den einzelnen Landesverbänden unter folgendem Link.

Foto: Abdruck honorarfrei unter folgender Quellenangabe: DBS
Foto: Abdruck honorarfrei unter folgender Quellenangabe: DBS