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Landesweite Überprüfungsaktion bei Busfahrern und -unternehmen läuft

Bernhard:

München – Lenk- und Ruhezeiten in den bayerischen Omnibusbetrieben wird die Bayerische Gewerbeaufsicht wieder in einer Schwerpunktaktion überprüfen. Gesundheits- und Verbraucherschutzminister Otmar Bernhard stellte die Aktion heute in München vor: “Lenkzeitverstöße sind kein Kavaliersdelikt. Jeder übermüdete Fahrer gefährdet in Sekunden sein eigenes Leben und das Leben seiner Fahrgäste.” Bis einschließlich September wird die Gewerbeaufsicht mehr als 400 bayerische Omnibusbetriebe und mehr als 5.000 Omnibusfahrer beraten und die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sowie die Planung der Busreisen kontrollieren. Die Planungen und die entsprechenden Fahrnachweise für jeden Busfahrer müssen ein Jahr aufbewahrt werden. Neue digitale Kontrollgeräte mit Speicherchips für die Fahrer ersetzen zunehmend die herkömmlichen Fahrtenschreiber und erhöhen die Sicherheit vor Manipulationen. In neuen Fahrzeugen sind sie grundsätzlich vorgeschrieben.

Gut ausgebildete, ausgeruhte und verantwortungsbewusste Fahrer sowie Fahrzeuge auf sicherheitstechnisch neuem Stand sind Bedingung für einen sicheren Busverkehr. Auch der Busreisende sollte auf bestimmte Kriterien achten. So sollten bei der Buchung von Busreisen Qualität und Zuverlässigkeit des Busunternehmens erstes Auswahlkriterium sein. Bernhard: “Kunden sollten bei Busreisen zuallererst Sicherheit einfordern – auch wenn diese ihren Preis hat.” Omnibusreisende können sich schon beim Buchen einer Reise Gewissheit über den Reiseplan und die vorgesehenen Pausen verschaffen.

Die tägliche Lenkzeit darf neun Stunden und zweimal in der Woche zehn Stunden nicht überschreiten. Spätestens nach viereinhalb Stunden Fahrt muss der Fahrer zur Erholung eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen. Darüber hinaus muss der Fahrer zwischen den täglichen Lenkzeiten eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens elf Stunden einlegen. Weitere Informationen zu den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten enthält die neue Informationsbroschüre des Umweltministeriums, abzurufen unter http://www.arbeitsschutz.bayern.de .