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Leistungsorientierte Finanzierung der Krankenhäuser für eine qualitativ hochwertige, innovative und flächendeckende Patientenversorgung

Pressemitteilung

Berlin – Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, MdB, hat heute im Rahmen ihrer Teilnahme an dem FORUM 2010 der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen herausgestellt: “Gesundheitspolitisches Ziel von Bund und Ländern muss es sein, eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung auch im Krankenhaus zu gewährleisten. Diese muss zudem möglichst effizient sein, damit sie auch in Zukunft finanzierbar ist.

Eine leistungsorientierte Finanzierung, wie sie bereits im DRG-System umgesetzt ist, trägt dazu wesentlich bei. Ebenso wie für akutstationäre Leistungen muss die Leistungsorientierung Maßstab im neu einzuführenden Psych-Entgeltsystem sein. Auch die neu zu kalkulierenden Investitionsbewertungsrelationen für die zukünftige Investitionsfinanzierung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen der Länder tragen diesem Gedanken Rechnung, soweit die Länder sich zu dieser Form der Investitionsfinanzierung von Krankenhäusern künftig entschließen. Mit dem Grundsatz der leistungsorientierten Vergütung sind die Rahmenbedingungen für die stationäre Vergütung von hoher Kontinuität geprägt. Diese grundsätzliche Ausrichtung setzt sich mit der Verabschiedung des GKV-Finanzierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag fort.”

Annette Widmann-Mauz weiter: “Das GKV-Finanzierungsgesetz trägt wesentlich dazu bei, das Gesundheitssystem im Allgemeinen und die Krankenhausversorgung im Besonderen auch in Zukunft finanzierbar zu halten. Zur kurzfristigen Konsolidierung der GKV müssen alle Beteiligten einen Beitrag leisten: Beitrags- und Steuerzahler, Leistungserbringer und Krankenkassen. Auch die Krankenhäuser werden durch die Minderung der Grundlohnrate in den Jahren 2011 und 2012 und die Einführung eines Mehrleistungsabschlags ab dem Jahr 2011 in die Pflicht genommen. Der ordnungspolitische Rahmen der Krankenhausfinanzierung bleibt davon unberührt.”

Annette Widmann-Mauz machte dabei deutlich: “Genau so wichtig wie die Sicherstellung der Finanzierung ist es aber auch, die strukturellen Rahmenbedingungen der Gesundheitsversorgung so auszugestalten, dass eine qualitativ hochwertige, innovative, flächendeckende und möglichst wohnortnahe Patientenversorgung auch in Zukunft gewährleistet und – soweit möglich – noch verbessert werden kann. Dazu wird die Koalition im kommenden Jahr ein Gesetzgebungs-verfahren zu insbesondere auch an Versorgungszielen ausgerichteten Strukturmaßnahmen im Gesundheitswesen einleiten. Von wesentlicher Bedeutung wird dabei auch sein, den Prozess einer besseren Abstimmung der ambulanten und stationären Versorgung fortzusetzen, um die medizinische Versorgung – insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Patientenorientierung – weiter zu verbessern.”