Frankfurt – Ab dem 1. Januar 2026 wird die Liposuktion beim Lipödem der Stadien I bis III in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Damit wird erstmals bundesweit festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Kosten für die operative Fettabsaugung übernommen werden. Nach Meinung der Plastischen Chirurgie Dr. Dippe in Frankfurt ist dies ein bedeutender Fortschritt in der medizinischen Versorgung von Lipödem-Patientinnen. Zugleich bestehen weiterhin zahlreiche formale und medizinische Hürden, die den Zugang zur erstattungsfähigen Behandlung erschweren.
Strenge Voraussetzungen für Diagnose und Behandlung
Die neue Regelung sieht ein Vier-Augen-Prinzip vor: Die Diagnose darf nicht von dem Arzt oder der Ärztin gestellt werden, die den Eingriff später durchführt. Für die Diagnosestellung kommen spezialisierte Fachärzte aus den Bereichen Angiologie, Dermatologie, Rehabilitationsmedizin oder Phlebologie infrage. Zwischen der Diagnose und der Operationsfreigabe muss ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.
Während dieser Zeit sind konservative Therapien wie Kompression, manuelle Lymphdrainage und Bewegung verpflichtend fortzuführen. Erst wenn diese Maßnahmen keine ausreichende Linderung der Beschwerden bewirken, kann eine Liposuktion als medizinisch notwendig eingestuft werden. Die operative Behandlung sollte durch Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie erfolgen, die über besondere Erfahrung in der Lipödemtherapie verfügen.
BMI und WHtR als entscheidende Faktoren
Neben medizinischen Kriterien spielt auch das Körpergewicht eine zentrale Rolle.
- Liegt der Body-Mass-Index (BMI) über 35, erfolgt keine Kostenübernahme.
- Bei einem BMI unter 32 übernehmen die Krankenkassen die Kosten in der Regel vollständig.
- Bei einem BMI zwischen 32 und 35 wird die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) zusätzlich berücksichtigt, um den Anteil der krankhaften Fettverteilung zu bewerten.
Fortschritt mit Einschränkungen
Die Entscheidung des G-BA markiert einen wichtigen Schritt in Richtung einer verbesserten Versorgung von Lipödem-Patientinnen. Nach Einschätzung der Plastischen Chirurgie Dr. Dippe bleibt die praktische Umsetzung jedoch anspruchsvoll, da viele Betroffene die strengen Kriterien nicht erfüllen werden. Die Praxis sieht in der neuen Regelung dennoch ein Signal für mehr medizinische Anerkennung und Aufklärung über das Krankheitsbild Lipödem.