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Litsch im Streit um den Morbi-RSA:
„Beirats-Expertise ernst nehmen“

Presseinformation AOK-Bundesverband

Berlin – Finanziell geht es der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) so gut wie seit langem nicht mehr. Trotzdem drohen Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen weiter mit Kassenpleiten und klagen über Ungerechtigkeiten beim Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) der GKV. „Angesichts der GKV-weit sehr erfreulichen Finanzkennzahlen sollte der Expertenrat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs von allen Beteiligten ernst genommen werden und die Kassen sich ansonsten wieder mehr auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, Versorgung zu gestalten“, fordert dagegen Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands.

Laut ersten Medienberichten weist die GKV nach dem dritten Quartal 2017 einen Überschuss von rund 2,5 Milliarden Euro auf, die Rücklagen bei den 113 Krankenkassen belaufen sich auf rund 18 Milliarden Euro. Damit dürften die kassenindividuellen Beitragssätze 2018 nicht nur auf breiter Front stabil bleiben, viele Kassen denken sogar über eine Absenkung ihres Zusatzbeitrags nach. Vom Gesamtüberschuss entfallen auf die Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen rund 1,25 Milliarden Euro, also mehr als die Hälfte. Allein der Branchenprimus, die Techniker Krankenkasse, die über zehn Millionen Menschen in Deutschland versichert, hat ein Plus von rund 476 Millionen Euro zu verzeichnen und denkt jetzt über eine Beitragssatzabsenkung nach. Litsch: „Die Zahlen sprechen Bände. In dieser Situation wirkt es befremdlich, wenn einige Kassenfunktionäre nun einen kurzfristigen politischen Handlungsbedarf oder Vorschaltgesetze herbeizureden versuchen.“ Die positive kassenartenübergreifende Finanzentwicklung halte im Übrigen schon seit über zwei Jahren an, obwohl es in dieser Zeit keine Änderungen am Morbi- RSA gegeben habe, betont Litsch.

Im Streit um dessen Weiterentwicklung plädiert der Verbandschef deshalb für Augenmaß: „Abgesehen davon, dass wir im deutschen Gesundheitswesen weitaus dringlichere Probleme haben, zum Beispiel die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum, den Fachkräftemangel in der Pflege oder die schnelle digitale Vernetzung, wäre die künftige Bundesregierung gut beraten, sich auf die nun vorliegende wissenschaftliche Expertise zu stützen, um dem von Einzelinteressen getriebenen Dauerstreit nachhaltig die Grundlage zu entziehen.“

So hatte das Expertengremium unter anderem Vorschläge gemacht, wie der Morbi-RSA manipulationsresistenter gestaltet werden kann. Im Mittelpunkt steht vor allem die Einführung einheitlicher ambulanter Kodierrichtlinien, da die Morbidität ohne ambulante Diagnosen nicht ausreichend abgebildet werden kann. Dieses Anliegen unterstützen die AOKs ausdrücklich und haben zum Umgang mit ambulanten Kodierungen entsprechend des Heil- und Hilfsmittelgesetzes bereits im Juni 2017 gemeinsame Eckpunkte festgelegt.

Mit seinem Sondergutachten hat der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt erstmals seit 2011 eine wissenschaftlich fundierte Analyse des Morbi-RSA durchgeführt und daraus Empfehlungen zu dessen Weiterentwicklung abgeleitet. Die nun vorliegende Expertise stützt sich auf Daten aller Krankenkassen und Erfahrungen seit Einführung des Risikostrukturausgleichs im Jahr 2009. Sie war zuvor von allen Krankenkassen und Kassenverbänden gefordert worden. Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens hatten diese umfassend von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Evaluationsvorschläge einzubringen. Für das Sondergutachten wurde der Wissenschaftliche Beirat extra um zwei Experten erweitert, darunter auch der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Achim Wambach, ausgewiesener Experte für Wettbewerbsfragen.

„Alle gesundheitspolitischen Akteure haben nun erstmals für mögliche Reformen verlässliche und umfassende Daten und Fakten vorliegen. Dieses Pfund sollten wir nutzen“, so Martin Litsch.