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Lockerungen im Arzneimittelwerberecht schaden der Patientensicherheit

Pressemitteilung

Berlin – In einem “Informationspapier” für die kommende Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) plant das Bundesministerium für Gesundheit, das Heilmittelwerberecht zu ändern. Dazu erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:

Es ist unvereinbar, unter dem Vorwand die EU-Richtlinie zur Patienteninformation umzusetzen, der pharmazeutischen Industrie neue Möglichkeiten zur Werbung für ihre Produkte einzuräumen.

Dass gerade das Werbeverbot für Medikamente gegen Schlaflosigkeit und zur Beeinflussung der Stimmungslage fallen soll ist unverantwortlich. Minister Bahr will offensichtlich bei den Bürgerinnen und Bürgern einen gewogeneren Blick auf diese Regierung erzeugen und gleichzeitig ein wenig Wirtschaftsförderung für die pharmazeutische Industrie betreiben – auf Kosten der Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

Auch die Erlaubnis, dass Hersteller mit ausgewählten Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen werben dürfen, ist das genaue Gegenteil von dem, was Wissenschaftler und die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren fordern. Es ist anerkannte Meinung, dass die Pflicht bestehen sollte, alle Medikamentenstudien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit Ärzten und Patienten eine umfangreiche und ausgewogene Information möglich ist. Und nun soll es den Herstellern erlaubt werden, zu Werbezwecken auf von ihnen ausgewählte Studien zu verweisen, die das Medikament natürlich in das gewünschte Licht rücken und Nebenwirkungen und eventuelle Risiken für die Menschen ausblenden.

Ein absoluter moralischer Tiefpunkt ist die Möglichkeit Patientenschicksale und Krankengeschichten zu Werbezwecken zu instrumentalisieren. Das ist nicht nur vom ethischen Standpunkt aus gesehen verwerflich, sondern widerspricht auch den grundlegenden Ideen von evidenzbasierter Medizin.