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Malu Dreyer erneuert Kritik am Versorgungsstrukturgesetz

Plenum/Gesundheitspolitik

Berlin – Ihre Kritik an dem Entwurf für ein Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung hat Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute im rheinland-pfälzischen Landtag bekräftigt. “Der Entwurf hält leider nicht, was er verspricht, nämlich auch künftig eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung zu sichern”, sagte die Ministerin. Es handele sich vielmehr um ein Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, die zum Teil durchaus sinnvoll, zum Teil aber regelrecht kontraproduktiv seien. Es fehle ein schlüssiges Gesamtkonzept. Auch wage sich die Bundesregierung nicht an den Kern eines wichtigen Problems in der medizinischen Versorgung, das in der Trennung des Krankenversicherungssystems in einen gesetzlichen und einen privaten Teil begründet ist.

Während der Bund nur Stückwerk liefere, habe Rheinland-Pfalz schon vor vier Jahren gemeinsam mit den Partnern im Gesundheitswesen einen umfangreichen Masterplan erarbeitet, der verschiedene Maßnahmen enthält, angefangen bei der Ausbildung über die Weiterbildung bis hin zur Unterstützung bei der Niederlassung. Im Frühjahr dieses Jahres wurde der Masterplan weiterentwickelt, um die hausärztliche Versorgung vor allem in den ländlichen Gebieten zu stärken. Kern der mit den Partnern vereinbarten Maßnahmen ist die finanzielle Förderung von Ärztinnen und Ärzten, die sich in ländlichen Gebieten niederlassen.

Vieles könne aber nicht auf Landesebene geregelt werden, hier sei der Bundesgesetzgeber gefragt. „Deshalb ist es so wichtig, dass der Bundesgesetzgeber handelt“, so Malu Dreyer. In dem Anfang August vorgelegten Gesetzentwurf fehlen nach ihrer Ansicht wichtige Elemente beispielsweise im Bereich der ärztlichen Ausbildung. Hier habe der Bund Maßnahmen, die er mit den Ländern besprochen hatte, nicht in den Entwurf aufgenommen, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates zu umgehen, kritisierte die Ministerin. Dabei sei es ein wichtiges Anliegen aller Länder gewesen, dass bei der Auswahl der Studierenden neben der Abiturnote verstärkt weitere Auswahlkriterien herangezogen werden und die Allgemeinmedizin im Medizinstudium ein stärkeres Gewicht bekommt.

Der Gesetzentwurf berge ein hohes Kostenrisiko, gleichzeitig gebe es erhebliche Zweifel, dass er die medizinische Versorgung nachhaltig verbessere. „Leider bleiben die Aussagen zu den Kostenwirkungen im Gesetzentwurf weiterhin vage und vor allem viel zu optimistisch“, so die Ministerin. Das habe schließlich auch der Bundesfinanzminister moniert, der mit deutlich höheren Kostensteigerungen für die Krankenkassen als das Bundesgesundheitsministerium rechnet. „Das Kostenrisiko aber tragen allein die Versicherten. Das heißt konkret, die Menschen zahlen drauf und haben keinen zusätzlichen Nutzen“, so die Ministerin.

Wie in der Pflegeversicherung tritt die Ministerin auch in der Krankenversicherung für eine Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung ein. Das wirke sich nicht nur positiv auf die gesamte Finanzlage der Krankenversicherung aus, sondern stehe auch direkt im Zusammenhang mit dem Ärztemangel. „Wer will es Ärztinnen und Ärzten verdenken, wenn sie sich verstärkt in städtischen Regionen und Ballungsräumen niederlassen, wo es mehr Privatpatienten als auf dem Land gibt, für die mehr Honorar gezahlt wird“, so die Ministerin. Die Angleichung der Honorare von gesetzlicher und privater Krankenversicherung unter Beibehaltung des derzeitigen Gesamthonorars und begleitet durch eine alle Bürgerinnen und Bürger umfassende Finanzierung müsse daher zwingend auf die Tagesordnung gesetzt werden, um die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum finanziell ebenso attraktiv zu halten wie in der Stadt.