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Malu Dreyer: Nach den Bundestagswahlen Pflegebedürftigkeitsbegriff ändern

Pflege

Mainz – Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer begrüßte heute in Mainz, dass sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages erstmalig mit den Empfehlungen des Experten-Beirats zur Umsetzung eines neuen Pflegebegriffs befasst hat. „Bereits mit der Pflegereform war festgelegt worden, dass auch Menschen mit dementiellen Erkrankungen oder anderen Einschränkungen der Alltagskompetenz stärker Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Das soll nun mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt werden“, so Dreyer.

Der Experten-Beirat hatte im Auftrag der Bundesgesundheitsministerin Empfehlungen für einen neuen Pflegebegriff erarbeitet, der nicht mehr wie bisher auf die rein körperlichen Gebrechen eines pflegebedürftigen Menschen abzielt, sondern nun alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen gleichermaßen umfasst. Auch orientiert sich Pflegebedürftigkeit danach nicht mehr an den Defiziten eines Menschen, sondern an seinem Potential, alltägliche Aktivitäten selbständig zu erledigen und am Leben teilzuhaben.

Nach den Wahlen müsse der neu gewählte Bundestag daher zügig die Beratungen aufnehmen und für die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sorgen, forderte Dreyer. „Wir sind pflegebedürftigen Menschen verpflichtet, von der `Minutenpflege´ wegkommen und ihren Teilhabebedarf in den Mittelpunkt zu stellen“, so die Ministerin. Deshalb sei es auch notwendig, dass die Leistungen der Pflegeversicherung entsprechend angepasst werden.

Allen müsse klar sein, dass die Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen nicht kostenlos sein könnten. Eine Kostendiskussion könne vermieden werden, wenn zwei von Bundesministerin Schmidt und den sozialdemokratisch regierten Ländern gemachte Vorschläge der Vergangenheit endlich aufgegriffen würden. „Die Bürgerversicherung muss ebenso kommen wie ein Finanzausgleich zwischen der privaten und der sozialen Pflegeversicherung“, forderte Dreyer. Es sei nicht länger nachvollziehbar, dass bei gleichen Leistungen die private Pflegeversicherung nur deshalb mehr als 17 Milliarden Euro an Rücklagen bilden könne, weil das Risiko ihrer Versicherten, pflegebedürftig zu werden, deutlich geringer sei als bei den sozial Pflegeversicherten. „Dieses Standesdenken passt nicht ins 21. Jahrhundert“, stellte Dreyer fest.