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Masernerkrankungen in Hamburg

Impfung bietet den bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung

Hamburg – Im Bezirk Harburg wurden in den vergangenen Tagen fünf Fälle von Masererkrankungen diagnostiziert. Betroffen sind ungeimpfte junge Erwachsene im Alter von 20 bis 35 Jahren. Die Gesundheitsbehörde nimmt dies zum Anlass alle Hamburger zu bitten, ihren Impfschutz zu überprüfen oder sich erstmalig impfen zu lassen. Gegen Masern gibt es keine ursächliche medizinische Behandlung, den bestmöglichen Schutz bietet eine Impfung. Weitere Informationen gibt es bei Ärztinnen und Ärzten oder beim zuständigen Gesundheitsamt.

Die Ausbreitung von Masern unter Erwachsenen ist eher ungewöhnliche, kann aber immer dann vorkommen, wenn die Betroffenen als Kinder weder geimpft wurden, noch an Masern erkrankt waren. Da die Erkrankung zu den meldepflichtigen Infektionen gehört, wurden das zuständige Gesundheitsamt sowie die Gesundheitsbehörde informiert. Im gesamten vergangenen Jahr wurden in Hamburg lediglich zwei Masererkrankungen gemeldet.

Erreger und Vorkommen

Masern sind eine hoch ansteckende virusbedingte Erkrankung, die nur beim Menschen vorkommt. Die Viren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten und Niesen entstehen, übertragen. Es kommt bereits nach kurzer Kontaktzeit bei fast allen nicht-immunen Personen zu einer Infektion. Etwa 95 Prozent der Infizierten entwickeln Krankheitssymptome. Trotz der Möglichkeiten eines sicheren Impfschutzes treten Masernerkrankungen in Deutschland nach wie vor auf.

Krankheitserscheinungen

Nach der Ansteckung beginnt meist nach acht bis zwölf Tagen die Erkrankung mit Fieber, Husten, Schnupfen, Augenentzündung und Rötung am Gaumen und Rachen sowie häufig Durchfall. Beweis für die Infektion sind die auf der Mundschleimhaut erkennbaren kalkspritzerartigen, weißen Flecken (Koplik-Flecken). Meist tritt etwa am 14. Tag nach der Ansteckung der für Masern typische Hautausschlag (Masern-Exanthem) auf, beginnend im Gesicht und hinter den Ohren und dann abwärts auf den Körper ausbreitend. Der Ausschlag bleibt für etwa vier bis sieben Tage bestehen. Im Rahmen der Erkrankung können als Komplikationen u. a. Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Durchfälle und Entzündungen des Gehirns (Enzephalitis) auftreten. Wer einmal an Masern erkrankt war, ist lebenslang vor einer erneuten Ansteckung geschützt.

Dauer der Ansteckungsfähigkeit

Eine an Masern erkrankte Person ist vom fünften Tag vor bis zum vierten Tag nach Auftreten des Hautausschlags ansteckend. Eine infizierte Person kann also etwa acht bis 20 Tage nach Ansteckung infektiös sein. Dabei ist die Ansteckungsfähigkeit unmittelbar vor Ausbruch des Exanthems am größten.

Vorbeugende Maßnahmen

Die Impfung ist der einzige Schutz gegen Masern. Derzeit ist eine erste Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln, evtl. in Kombination mit Windpocken (Varizellen), zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat öffentlich empfohlen. Die zweite Impfung wird im Alter von 15 bis 23 Monaten empfohlen. Sie kann bereits vier Wochen nach einer ersten Impfung erfolgen. Die Impfungen sind bei den meisten Ärztinnen und Ärzten möglich. Informieren Sie sich hierzu bei ihrer Ärztin, ihrem Arzt oder beim zuständigen Gesundheitsamt.

Eine Altersbegrenzung für die Impfempfehlung existiert nicht, sodass sich auch ältere Kinder, Heranwachsende und Erwachsene gegen Masern impfen lassen können. Empfohlen wird eine Impfung für Ungeimpfte oder einmal geimpfte Kinder und Jugendliche sowie andere gefährdete Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen Kontakt zu Masernerkrankten haben. Die Impfung sollte möglichst innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt zu der erkrankten Person erfolgen.

Empfohlene Maßnahmen

Auch unabhängig von Masernausbrüchen empfiehlt der Öffentliche Gesundheitsdienst in Hamburg für alle Kinder die zweimalige Impfung gegen Masern mit dem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (bzw. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken). Dies entspricht der öffentlichen, bundesweiten Empfehlung. Überprüfen Sie deshalb Ihren Impfstatus und den Ihrer Kinder anhand des Impfausweises und lassen Sie fehlende Impfungen komplettieren. Die meisten Impfungen werden unentgeltlich von Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt angeboten.

Ausführliche Informationen sind im „Merkblatt Masern“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz enthalten, das unter der Adresse http://www.hamburg.de ( – Impfen und Infektionsschutz – Merkblatt Masern) im Internet zu finden ist. Das Merkblatt steht dort auch in Englisch, Französisch, Russisch und Türkisch zur Verfügung.