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Mechthild Ross-Luttmann: „Den meisten Anrufern können wir am Telefon helfen“

Hotline zum Nichtraucherschutz geht in die Verlängerung

Hannover – Sozial- und Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann zieht eine positive Bilanz der Telefonhotline zum Nichtraucherschutz: “Wir haben seit der Einführung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes 443 Ratsuchenden zumeist schon in wenigen Minuten am Telefon weiterhelfen können. Wir werden diesen Service, den vor allem Gastwirte, Vereine, Kommunen und Gewerbetreibenden rege genutzt haben, auch noch in der kommenden Woche jeweils von 9 bis 12 Uhr, montags bis freitags, anbieten”, so Ross-Luttmann.

Die Zahl der Anrufer sei zwar stetig von anfänglich 115 auf inzwischen 37 innerhalb des täglich dreistündigen Serviceangebotes gesunken. “Dennoch gibt es bei manchem noch Fragen, die wir über die Hotline schnell und unbürokratisch beantworten können”, äußerte die Ministerin. Sie sagte zudem zu, dass die (0511) 120-3009 auch nach Beendigung der Hotline als zentrale Telefonnummer des Sozialministeriums zu allen Fragen des Nichtraucherschutzes bestehen bleibe. Zudem bietet die Landesregierung unter: www.nichtraucherschutz.niedersachsen.de auch weiterhin ein umfassendes Informationsangebot im Internet.

Der Schwerpunkt der bisherigen Fragen hat mit rund 36 Prozent aller Anrufe klar bei der Gastronomie gelegen. Auch Vereine (16,5 Prozent) und kommunale und andere Behörden (13,8 Prozent) haben die Hotline genutzt, um Fragen zu stellen oder sich zusätzliche Informationen zu beschaffen. “Wir sind sehr erfreut, dass nahezu alle Gespräche sehr sachlich und konstruktiv geführt wurden”, sagt Ross-Luttmann. Bis auf ganz wenige Anrufer, die einmal Dampf abgelassen hätten, habe bei den meisten das Informationsinteresse eindeutig im Vordergrund gestanden. Es habe sich zudem gezeigt, so die Sozialministerin, dass die meisten Regelungen gut verstanden würden. Die Fragen an die Fachleute der Hotline reichten von Details zur Einrichtung von Raucherräumen in Gaststätten und Behörden, über etwaige Ausnahmen für Vereine und Clubs, möglichen Rauchverboten bei anderen Gewerbetreibenden und Dienstleistern, bis zur Betroffenheit von Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehäusern. Auch Fragen, ob Friseure oder Autohändler ihren Kunden noch einen kostenlosen Kaffee anbieten dürften, ohne ein generelles Rauchverbot einführen zu müssen, konnten die Mitarbeiter der Hotline zügig mit einem klaren “Ja” beantworten.