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Mechthild Ross-Luttmann: „Frühzeitig auf Probleme in Familien reagieren“

Sozialministerium und Kinderschutzbund bieten Ratgeber zur Vernachlässigung

Hannover – Kindesvernachlässigung ist ein sehr komplexes und häufig auch für Fachleute schwer einzugrenzendes Thema. Deshalb ist es entscheidend, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, Erzieherinnen, Familienhebammen und andere Multiplikatoren dabei zu unterstützen, solche Fälle rasch zu erkennen. Das Niedersächsische Sozialministerium bietet jetzt gemeinsam mit dem Deutschen Kinderschutzbund hilfreiche Orientierungskriterien in einem völlig überarbeiteten Ratgeber “Kindesvernachlässigung – erkennen, beurteilen, handeln”.

Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann: “Um Kindesvernachlässigung frühzeitig zu erkennen, müssen alle sehr sensibel auf Signale von Überforderungen und sozialen Problemen in Familien achten”. Und der Kinderschutzbund-Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen, Johannes Schmidt, ergänzte: “Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung ist ,zeitlos’. Sie bedarf daher einer stabilen und verlässlich auf Prävention ausgerichteten konkreten Hilfestruktur vor Ort, also dort, wo Kinder leben und ihr Zuhause haben.”

In dem Ratgeber werden die verschiedenen Erscheinungsformen und Ursachsen von Vernachlässigung erläutert. Dazu gehört unter anderem ein Katalog von Leitfragen, der Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung im Säuglingsalter geben kann. Ausführlich dargestellt werden auch die Institutionen und Projekte, die beim Verdacht oder bei Fällen von Vernachlässigung einzubinden sind und Hilfen anbieten.

“In Niedersachsen hat der Kinderschutz hohe Priorität. Das Land unterstützt die Städte und Gemeinden darin, frühe Hilfen für Kinder und ihre Familien anzubieten”, so Ross-Luttmann. Wichtige Bausteine wie die Einrichtung von Koordinierungszentren für den Kinderschutz, Familienhebammen, flächendeckende Beratungsangebote für Eltern und Kinder und die Ausbildung von Kinderschutzfachkräften seien gesetzt. Mit den Kinderschutzkonferenzen gebe es außerdem eine fachliche Basis für die enge Zusammenarbeit wichtiger Partner, um den Kinderschutz fortzuentwickeln.

Der 88 Seiten umfassende Ratgeber Kindesvernachlässigung, der auch ein umfangreiches Verzeichnis mit weiterführenden Adressen und Links enthält, kann beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Postausgangsstelle, Postfach 141, 30001 Hannover, angefordert werden. Er kann auch per E-Mail: postausgangsstelle@ms.niedersachsen.de bestellt sowie unter: http://www.ms.niedersachsen.de (Service > Publikationen) als pdf-Datei heruntergeladen werden.