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MEDI klopft Ziele für Ärztekammerwahlen fest

Kammerwahlen in Baden-Württemberg

Stuttgart – In den kommenden Wochen wählen Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg die Delegierten für die vier Bezirksärztekammern. Die MEDI Kandidaten schließen sich der Initiative „Gemeinsame Zukunft Baden-Württemberg“ an, einer landesweiten Liste von Fachärzten, Hausärzten und Klinikärzten in Weiterbildung. Sie möchten erreichen, dass die Kammern mehr Verständnis für die Probleme der Niedergelassenen schaffen und dass mehr Freiberufler in den Kammervorständen sitzen.

Da niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch Unternehmer sind, setzen sich die MEDI Kandidaten für die Stärkung der Freiberuflichkeit und der unternehmerischen Funktion ein. Die Kammern sollen dazu beitragen, dass die freie Praxis erhalten bleibt. Darüber hinaus sollen sie Rahmenbedingungen schaffen, die fachübergreifende Vernetzungslösungen im ambulanten Bereich politisch, technisch und ökonomisch fördern. Gemeinsam mit einer ambulant-stationären Vernetzung sichern solche Projekte eine gute wohnortnahe Patientenversorgung.

Außerdem sollen die Kammern mehr Weiterbildung in Arztpraxen ermöglichen und inhaltlich begleiten. Durch die zunehmende Verlagerung der ärztlichen Tätigkeit in den ambulanten Bereich könnten Kliniken viele Weiterbildungsinhalte nicht mehr vermitteln.

Die Stärkung von Kooperationsformen wie Teilgemeinschaftspraxen steht ebenfalls auf der Agenda. Im Juni hat MEDI Baden-Württemberg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil erstritten, das der Diskriminierung von Teilgemeinschaftspraxen gegenüber Klinik-MVZs entgegenwirkt. Nach Auffassung des BGH ist die ärztliche Berufsordnung verfassungswidrig und muss geändert werden. Das Urteil stärkt nachhaltig die Berufsausübungs- und die Vertragsfreiheit, ist MEDI überzeugt.

Die MEDI Kandidaten kritisieren die bisherige Weiterentwicklung der GOÄ und bewerten das Verfahren der Bundesärztekammer als intransparent. Sie fordern: Keine Deckelung wie in der GOZ, Erhalt der erprobten Steigerungsfaktoren, Implementierung eines Inflationsausgleichs und keine Zustimmung der Bundesärztekammer zur Novellierung ohne diese Essentials