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Mehr als 17.000 Arzneimittel in Rabattverträgen / Apotheker fordern mehr Transparenz für Patienten

Pressemitteilung

Berlin – Mehr als 17.000 Arzneimittel sind in den Rabattverträgen erfasst, die Krankenkassen und Pharmahersteller bislang abgeschlossen haben. Das haben Berechnungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ergeben. Seit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes GKV-WSG am 1. April 2007 haben Rabattarzneimittel Vorrang vor anderen wirkungsgleichen Präparaten. Die Verträge zwischen rund 200 Krankenkassen und 55 Pharmaherstellern ergeben knapp 8 Millionen Datensätze. Die vielfältigen Probleme für Patienten und Apotheken-Teams dürfen aus Sicht der Pharmazeuten nicht unterschätzt werden.

“Zwar hat sich die Situation in den Apotheken inzwischen etwas entspannt, aber die Anlaufschwierigkeiten sind immer noch enorm”, sagt Hermann Stefan Keller, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). “Die Probleme sind jedoch nicht von den Apothekern verschuldet, sondern resultieren aus den Lieferengpässen einiger Hersteller. Mit der Verlängerung der Friedenspflicht bis zum 30. September erkennt die AOK die Leistungen der Apotheker an”, so Keller. “Künftig müssen bessere Rabattverträge unter Berücksichtigung einer vollen Lieferfähigkeit geschlossen werden.”

Mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform fehlt immer noch die notwendige Transparenz für alle Beteiligten, um die Einsparungen im Arzneimittelsektor und damit die Wirksamkeit dieser Maßnahme beurteilen zu können. Der DAV fordert deshalb die Krankenkassen auf, die Erlöse aus Rabattverträgen so zu verbuchen, dass sie die ausgewiesenen Arzneimittelausgaben vermindern.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.abda.de.