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Mehr Selbstbestimmung für Patienten am Lebensende

LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER / KAUCH (FDP):

Berlin – Zu den Empfehlungen des 66. Deutschen Juristentages zu Sterbehilfe und Patientenverfügungen erklärten die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine LEUTHEUSSERSCHNARRENBERGER und der Sprecher für Palliativmedizin Michael KAUCH:

Die FDP begrüßt, dass der Deutsche Juristentag eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen empfiehlt. Das muss begleitet werden von besseren Rahmenbedingungen für die palliativmedizinische Versorgung von Sterbenden. Die Liberalen werden im Oktober in Gespräche mit Abgeordneten anderer Fraktionen eintreten, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Regelung von Patientenverfügungen als Gruppenantrag zu formulieren.

Für erwägenswert halten wir die Forderung des Juristentages nach Klarstellung im Strafgesetzbuch, um den assistierten Suizid straf- und standesrechtlich explizit zu ermöglichen. Hierzu ist eine offene Debatte im Parlament erforderlich. Es ist bedauerlich, dass Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) dies bereits gestern vorschnell abgelehnt haben.

Die FDP hat bereits als einzige Fraktion einen Antrag eingebracht, Patientenrechte zu stärken. Patientenverfügungen sollen danach in jeder Krankheitsphase Geltung haben. Reichweitenbeschränkungen etwa für Wachkoma-Patienten halten wir nicht für akzeptabel. Außerdem soll das Vormundschaftsgericht dann nicht mehr eingeschaltet werden müssen, wenn Konsens zwischen Arzt und Betreuer Konsens über die Auslegung der Patientenverfügung besteht. Einen Beratungszwang für Patientenverfügungen lehnen wir wie der Juristentag ab.