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Mehr Toleranz für Kinderlärm in Berlin

Pressemitteilung

Berlin – Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind künftig auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar zu beurteilen. Dieser in Berlin bereits allgemein für die Verwaltung geltende Grundsatz ist jetzt auch gesetzlich verankert. Morgen tritt die Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin in Kraft. Berlin ist damit das erste Bundesland, das eine Privilegierung von Geräuschen, die von Kindern ausgehen, in das Landesrecht aufnimmt.

Senatorin Katrin Lompscher begrüßt diese Gesetzesänderung als positives Signal. “Dies ist eine klare Entscheidung zugunsten von Kindern. Denn Kinder, die in einem städtischen Umfeld gesund aufwachsen, können das nicht geräuschlos. Kinderlärm – ob auf Spielplätzen, in der Wohnung oder Kita – gehört zur kindlichen Entfaltung und Entwicklung dazu. Kinder brauchen für eine altersgemäße Entwicklung bestimmte Freiräume. Geräusche, die Kinder verursachen, sind für das Umfeld in der Regel als zumutbar anzusehen. Dies wird durch die Gesetzesänderung noch einmal grundsätzlich klargestellt.”

Selbst störende Geräusche von Kindern müssen jetzt grundsätzlich als zumutbar von der Nachbarschaft hingenommen werden, wenn sie der kindlichen Entfaltung und kindgerechten Entwicklungsmöglichkeiten dienen. Diese Wertentscheidung im Sinne der Kinder ist zu beachten, wenn bestimmt werden muss, was den Nachbarn an Geräuschimmissionen zugemutet werden kann. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der damit gesicherte Freiraum auch die berechtigten Interessen anderer Menschen respektieren muss. Kinder müssen auch lernen, auf die Bedürfnisse ihres Umfeldes Rücksicht zu nehmen.

Von der Regelung profitieren z. B. Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen. In der Verwaltungspraxis der Bezirksämter werden durch die Neuregelung jedoch keine einschneidenden Änderungen erwartet, da die Verwaltung im Vollzug des Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin bereits berücksichtigt hat, dass Geräusche, die von Kindern ausgehen, als sozial adäquat anzuerkennen sind.