Berlin – Die Sozialwahlen werden digitaler. Mit dem Entwurf eines „Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ will das Bundeskabinett heute für alle Sozialversicherungsträger die Möglichkeit auf den Weg bringen, ihren Versicherten neben der bisherigen Briefwahl ergänzend auch eine Online-Wahl anzubieten. Details sollen die Sozialversicherungsträger in ihren Satzungen eigenständig festlegen. Das ist ein Meilenstein zur Weiterentwicklung demokratischer Beteiligungsprozesse und zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung. Die Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund kündigten an, nach der Verabschiedung der rechtlichen Rahmenbedingungen alle notwendigen organisatorischen und technischen Vorbereitungen für die Online-Sozialwahlen auf den Weg zu bringen, um den Versicherten diese Wahloption bei den nächsten Sozialwahlen im Jahr 2029 zu ermöglichen.
Sicheres und zeitgemäßes Wahlverfahren
Die Ersatzkassen haben ihren wahlberechtigten Mitgliedern bereits bei den Sozialwahlen im Jahr 2023 eine rechtssichere Online-Wahloption im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Modellprojektes zusätzlich zur Briefwahl angeboten. „Die dort gemachten Erfahrungen zeigen: Die Online-Wahl ist sicher, praktikabel und macht die Wahl attraktiv und zugänglich, gerade für Jüngere“, sagt Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) entwickelten Sicherheitsanforderungen seien vollumfänglich erfüllt worden. „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber auf den positiven Erfahrungen des Modellprojekts aufbaut und die Online-Wahlallen Sozialversicherungsträgern ermöglichen will.“
Vorbildfunktion für demokratische Wahlen insgesamt
Auch die Deutsche Rentenversicherung Bund sieht in der Initiative des Gesetzgebers einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Sozialwahlen. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Online-Wahlen künftig bei den Sozialwahlen möglich sein sollen“, sagt Hans-Werner Veen, ehrenamtlicher Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Damit können wir ein zeitgemäßes, digitales Angebot schaffen, das die Möglichkeiten der Mitbestimmung der Versicherten sowie der Rentnerinnen und Rentner in der gesetzlichen Rentenversicherung verbessert, die Wahlbeteiligung an der Sozialwahl fördern kann und zugleich eine Vorbildfunktion für demokratische Wahlen insgesamt hat.“
Hintergrund. Was sind Sozialwahlen und die Soziale Selbstverwaltung?
Alle sechs Jahre wählen die Mitglieder der Ersatzkassen und die bei der DRV Bund versicherten Rentnerinnen und Rentner bei den Sozialwahlen ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ist das die Vertreterversammlung, bei den Ersatzkassen sind es die Verwaltungsräte. Die Soziale Selbstverwaltung sorgt dafür, dass die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber gewahrt bleiben. Sie entscheidet mit über die Verwendung der Beitragsgelder, sie trifft zudem wesentliche Entscheidungen zu Haushaltsplänen, Satzungsleistungen und sozialpolitischen Aktivitäten. In der Rentenversicherung entscheiden die gewählten Ehrenamtlichen in den wichtigen Bereichen Finanzen, Personal, Organisation und Rehabilitation. Auch die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse sowie mehrere Tausend ehrenamtliche Versichertenberaterinnen und -berater sind Teil der Selbstverwaltung. Die Sozialwahlen sind ein wichtiger Bestandteil der Mitbestimmung in Deutschland.
Informationsinitiative zur Sozialen Selbstverwaltung
Mit der Initiative „Mitreden!“ informieren Ersatzkassen und Deutsche Rentenversicherung Bund gemeinsam über die Soziale Selbstverwaltung. Gezeigt wird, wie Soziale Selbstverwaltung funktioniert, welche Menschen dahinterstehen und wie Versicherte mitentscheiden können, was bei Rente und Gesundheit passiert. Weitere Informationen gibt es auf der Website www.sozialwahl.de sowie auf den Social-Media-Kanälen bei Instagram und LinkedIn.
