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Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen werden in ihren Rechten gestärkt

Guter Gesundheitsschutz für alle

Berlin – Heute und gestern hat der Bundestag das GKV-Finanzierungsgesetz und das Arzneimittelneuordnungsgesetz verabschiedet. Hierzu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

“Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Verabschiedung der Gesundheitsreform. Eine wichtige Neuerung des GKV-Finanzierungsgesetzes aus Patientensicht ist die feste Verankerung der unabhängigen Patientenberatung in die gesetzliche Krankenversicherung. Von den zahlreichen professionellen Beratungsangeboten vor Ort und der bundesweiten Telefon-Hotline profitieren alle Patientinnen und Patienten – insbesondere Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Sie werden darin gestärkt, ihre Rechte selbständig wahrnehmen zu können. Das Beratungsnetz wird künftig noch ausgebaut, um mehr Menschen persönlich erreichen zu können. Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten, müssen generell keinen Zusatzbeitrag zahlen. Nur Bezieher von Arbeitslosengeld II, deren Krankenkasse einen höheren, individuellen Zusatzbeitrag als der Durchschnitt erhebt, zahlen die Differenz, wenn die jeweilige Kasse dies in ihrer Satzung ausdrücklich vorsieht. Im Arzneimittelneuordnungsgesetz ist sichergestellt, dass für Menschen mit seltenen Erkrankungen weiterhin die besten, innovativen und wirksamen Medikamente zur Verfügung stehen. Besonders für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung ist es wichtig, dass sie diese Medikamente sofort erhalten. Das ist gut für diese Versicherten.”