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Minister Vigener stellt das saarlandweit neue Konzept des Wohnens in den eigenen Wänden für Menschen mit Behinderungen vor

PRESSEMITTEILUNG

Saarbrücken – *Auch Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung wollen heute soweit wie möglich selbstständig und in der eigenen Wohnung leben *Landesweiter Aufbau ambulanter Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung erfolgreich *Neue Broschüre gibt Überblick über ambulante Hilfeangebote

„Auch Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung wollen heute zunehmend selbstständig in ihren eigenen vier Wänden wohnen. In vielen Fällen brauchen und wollen sie auch keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einer stationären Einrichtung, so Sozialminister Gerhard Vigener anlässlich der Vorstellung der neuen Broschüre „Wohnen in den eigenen vier Wänden“.

Die Landesregierung hat daher seit 2004 das Angebot ambulanter Hilfen zum Wohnen im Saarland flächendeckend ausgebaut und die Leistungen hierfür erheblich verbessert. In allen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken besteht mittlerweile ein Netzwerk an speziellen Fachdiensten Selbstbestimmtes Wohnen, die Beratung und Unterstützung für behinderte Menschen anbieten.

Das neue Unterstützungsangebot des Landes richtet sich deshalb vor allem an drei Zielgruppen:

* Menschen mit Behinderung, die nicht mehr in ihrer Familien betreut werden können oder die zu Hause ausziehen möchten, die aber zum Leben in einer eigenen Wohnung Unterstützung brauchen * Menschen, die bereits in einer eigenen Wohnung leben, die aber wegen einer Behinderung, z.B auf Grund eines Unfalls oder nach einer schweren Erkrankung, nun auf ambulante Hilfen bei der alltäglichen Lebensführung angewiesen sind und * Menschen mit Behinderung, die bislang in einem Wohnheim für behinderte Menschen oder Pflegeheim leben, die aber nun selbstständig in einer eigenen Wohnung leben möchten und nicht mehr auf stationäre Betreuung rund um die Uhr angewiesen sind.

Das Leben in der eigenen Wohnung bietet für behinderte Menschen viele Vorteile. „Hier kann ich tun und lassen, was ich will. Ich kann meine Wohnung persönlich einrichten, selbstständig entscheiden, mit wem ich zusammenlebe, wann ich aufstehe, frühstücke, zu Bett gehe, wann ich und von wem ich Besuch erhalte. Man kann sein gesamte Freizeit und den Tagesablauf selbst gestalten.“ Der behinderte Mensch übernimmt damit viel mehr Verantwortung für sein Leben. Er wird unabhängiger von Hilfen anderer Menschen und sein Leben gewinnt deutlich an Qualität.

„Mit dieser Broschüre möchten wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema beantworten, über die Leistungen informieren und helfen, die richtigen Ansprechpartner zu finden, so Minister Gerhard Vigener weiter.“

Hintergrund:

Mit der Neuordnung der Sozialhilfe zum 1.1.2004 wurde die Zuständigkeit für ambulante (diese war bis dahin in der Zuständigkeit der Kommunen) und stationäre Eingliederungshilfen in einer Hand beim Land als überörtlichen Träger der Sozialhilfe gebündelt. Diese Neuordnung ermöglichte es, den Grundsatz „ambulant vor stationär“ in der Eingliederungshilfe umzusetzen. Durch konstruktive Zusammenarbeit mit der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und ihren Mitgliedsverbänden ist es in relativ kurzer Zeit gelungen, eine breite Zustimmung und Unterstützung zu erreichen und landesweit das ambulante Hilfeangebot zum Wohnen aufzubauen. Kompetente und umfassende Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen bieten mittlerweile in allen Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken die „Fachdienste Selbstbestimmtes Wohnen“ an. Diese Dienste haben mit dem Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales entsprechende Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen.

Zum Stand 30.09.2008 wurden 170 Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung im Rahmen ambulanter Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen betreut. Zielplanung ist es, einen Anteil von 27,5% ambulanter Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen bis zum Jahr 2012 zu erreichen. Deshalb ist in den Landesplan Fachdienste selbstbestimmtes Wohnen ein bedarfsgerechtes Betreuungskontingent von 570 behinderten Menschen als Zielplanung bis zum Jahr 2012 aufgenommen.