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Ministerin Schwesig würdigt Arbeit des Integrationsförderrates

Pressemitteilung

Schwerin – Den heutigen internationalen Tag der Behinderten nutzte Sozialministerin Manuela Schwesig, um dem Integrationsförderrat für seine engagierte Arbeit zu danken. „In ihm haben wir ein wichtiges Gremium, das mit seinen Empfehlungen gegenüber der Landesregierung einen wichtigen Beitrag leistet, damit Barrieren abgebaut werden, die den Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe erschweren oder gar unmöglich machen“, sagte die Ministerin.

Die kritisch-konstruktiven Anregungen und Hinweise des Integrationsförderrates in Gesetzgebungsverfahren und bei sonstigen Gelegenheiten tragen dazu bei, die Landesregierung bei der Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen zu unterstützen und zu beraten, so Schwesig.

Hintergrund: Der Integrationsförderrat wurde im Jahr 2000 auf der Grundlage des Integrationsförderratsgesetzes bei der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Er ist der einzige seiner Art in Deutschland. Der Integrationsförderrat berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Rechtsvorschriften vorzuschlagen. Ebenso kann er ihr Empfehlungen geben. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Integrationsförderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Die Grundlagen für die Aufgaben und Befugnisse sowie die Zusammensetzung des Integrationsförderrates finden sich in den §§ 16 ff. des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes aus dem Jahr 2006, das die Regelungen im Integrationsförderratsgesetz ersetzte. Weitere Informationen unter http://www.integrationsfoerderrat.de