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Mit Familienpflegezeit Demenzkranke und ihre Angehörigen unterstützen

Große medizinische und pflegerische Herausforderungen

Berlin – Am morgigen Samstag ist Welt-Alzheimertag. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter Erwin Rüddel:

„Der Welt-Alzheimertag ist ein wichtiges Datum, um auf die Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft aufmerksam zu machen. Wir nehmen wahr, vor welchen medizinischen und pflegerischen Herausforderungen wir stehen. Wir registrieren aber auch, dass bereits heute ein nicht unwesentliches Maß an Betreuung, insbesondere durch Frauen, ehrenamtlich Tätige und Freiwilligendienstleistende in Familien und in Einrichtungen erbracht wird. Ihnen gilt unser Dank, denn persönliche Zuwendung ist insbesondere für Menschen mit diesen Krankheitsbildern ausgesprochen wichtig.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat mit den von der Koalition verabschiedeten Gesetzen zur Familienpflegezeit und zur Pflegeneuausrichtung wichtige Beiträge zur Verbesserung der Lebenssituation von an Alzheimer Erkrankten und ihren Angehörigen geleistet. Die Familienpflegezeit ermöglicht es Familienmitgliedern, Beruf und Betreuung demenzkranker Angehöriger zu verbinden. Die Angehörigen werden durch die Möglichkeit einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit entlastet. Insgesamt 120 Millionen Euro werden von der Bundesregierung für dieses Programm bereitgestellt. In Deutschland leiden ca. 1,2 Millionen Menschen an einer Demenzerkrankung.

Alzheimer und Demenz stellen die Medizin vor neue Herausforderungen. Es werden neue Versorgungs- und Betreuungsformen für diese Patienten benötigt. Eine wichtige Rolle spielt aber insbesondere die Betreuung, die mit großem Einsatz in der Familie geleistet wird. 1,1 Milliarden Euro Mehrausgaben verbessern die Situation von ca. 500.000 Pflegebedürftigen und Angehörigen durch das Pflegeneuausrichtungsgesetz. In besonderem Maße wird dabei die Situation Demenzkranker verbessert. Erarbeitet wird derzeit ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich anstelle der heutigen stark verrichtungsbezogenen Beurteilung stärker an der Selbstständigkeit orientiert. Das kommt insbesondere Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und Demenz zugute.“