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Mit neuem Gesetz soll die Zahl der Organspenden erhöht werden

Organspenden sind ein Akt der Mitmenschlichkeit

Berlin – Ab dem morgigen 1. November 2012 gilt das “Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz”, mit dem die Zahl der Organspenden erhöht werden soll. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder hat sich in den vergangenen Jahren für diese Initiative stark gemacht. Zu dem In-Kraft-Treten des neuen Gesetzes erklärt der Fraktionsvorsitzende:

„Organspenden sind ein Zeichen der Mitmenschlichkeit. Mit einer Organspende kann jeder Leben retten. Mit dem neuen Gesetz werden die Voraussetzungen verbessert, dass sich die Zahl der Organspenden erhöht und damit mehr Leben gerettet werden können.

In Deutschland warten über 10 000 Menschen jedes Jahr auf ein Spenderorgan. Drei von ihnen sterben täglich, weil es in unserem Land nicht ausreichend Organspender gibt. Wir müssen noch mehr über einzelne Schicksale sprechen, Menschen vorstellen, die durch ein Spenderorgan ein neues Leben beginnen konnten.

Eines war für uns immer wichtig: Die Entscheidung über eine Organspende ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Durch Zwang würde sich die Bereitschaft der Menschen, sich als Organspender zur Verfügung zu stellen, nicht erhöhen. Die Entscheidung berührt den Kern der Persönlichkeit. Niemand muss sich daher äußern und einen Spenderausweis ausfüllen. Genau das stellt die Entscheidungslösung sicher.

Trotz der aufgedeckten Organspende-Skandale an ganz wenigen Kliniken bleibt es dabei, dass sich jeder mit der Frage der Organspende auseinander setzen sollte. Die Fälle müssen aufgeklärt und Missstände abgestellt werden, um das Vertrauen in die Praxis der Organverpflanzungen wiederherzustellen. Die Vergabe der Spenderorgane muss selbstverständlich streng nach den Vorschriften erfolgen.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz wird das Ziel, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu erhöhen, gesetzlich verankert. Das Gesetz sieht eine breite Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor. Beteiligt werden die Länder, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen.

Die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen werden verpflichtet, ihre Versicherten regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende zu informieren. Das soll technisch gemeinsam mit der Versendung der elektronischen Gesundheitskarte bzw. zusammen mit der Beitragsmitteilung innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.