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Monopolkommission stellt Verbraucher- und Gesundheitsschutz infrage / BAK-Präsidentin Fink: Gegen marktradikale Vermachtung der Arzneimittelversorgung

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Die Bundesapothekerkammer (BAK) wendet sich mit aller Deutlichkeit gegen die marktradikalen Äußerungen des Vorsitzenden der Monopolkommission, Justus Haucap, in Bezug auf die Arzneimittelversorgung und das von der Regierung angestrebte Verbot der sogenannten Pick-up-Stellen. BAK-Präsidentin Erika Fink: „Während die Monopolkommission vielfach leider nicht in der Lage ist, die Macht von Konzernen zu brechen, will sie ausgerechnet im frei- und heilberuflich geprägten Gesundheitswesen potenziellen Monopolisten das Feld überlassen.“ Nach Auffassung der BAK würde die Versorgung für die Menschen in einem marktradikalen Gesundheitssystem, wie in den USA, schlechter und teurer. Fink: „Die persönliche Verantwortung für Patienten und Verbraucher ist anscheinend ohne jede Bedeutung. Das offenbart, dass die Monopolkommission kein Verständnis für die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung hat.“

Die Bundesapothekerkammer weist darauf hin, dass weder Tankstellen noch Drogerieketten – beide in der Regel in Händen von Konzernen – die hochwertige Arzneimittelversorgung im Auge haben, sondern nur eine Ertragsoptimierung auf Kosten der Versicherten. Fink: „Die Monopolkommission verwechselt Wettbewerb mit marktradikaler Liberalisierung und missinterpretiert die soziale Marktwirtschaft.“ Denn schon heute gibt es einen intensiven Leistungs-, Qualitäts- und auch Preiswettbewerb zwischen den mehr als 21.600 unabhängigen Apotheken. Dieser Wettbewerb wird härter; aber nur innerhalb der bewusst vom Gesetzgeber und der Gesellschaft gezogenen Grenzen.

Fink: „Es ist gesundheits- und verbraucherpolitisch fragwürdig, dass nicht aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt wird: Bis heute schafft es die Monopolkommission gerade in den Konzern-dominierten Versorgungsmärkten kaum, Verbraucher vor Abzocke zu schützen. Es ist unerklärlich, warum nun Werbung für eine Vermachtung des Gesundheitswesens betrieben wird. Ordnungspolitisch konsequent und im Sinne des Verbraucherschutzes ist vielmehr, dass die Regierung auf die persönliche Verantwortung der Apotheker, aber auch der Ärzte als Basis für eine sichere Gesundheits- und Arzneimittelversorgung setzt.“

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen auch unter http://www.abda.de