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Nationaler Schmerzaktionsplan nötig! – derzeit millionenfaches Leid, enorme Kosten

Schmerz muss Schwerpunkt der Gesundheitspolitik werden

Berlin – Anlässlich der aktuellen Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion „Versorgungslage chronisch schmerzkranker Menschen“ (vgl. BT-Drs. 17/14357) fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft, dass Bund und Länder in der nächsten Legislaturperiode ein „Nationales Aktionsprogramm gegen den Schmerz“ auflegen.

„Akute und chronische Schmerzen haben sowohl bezüglich des millionenfachen individuellen Leids, aber auch in Hinblick auf ihre volkswirtschaftlichen Lasten den Charakter einer Volkskrankheit erreicht, die Gesundheitspolitik muss hier endlich mehr als bisher handeln“, so Prof. Dr. Dr. Thomas Tölle, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V.

Die Antworten der Bundesregierung auf die Anfrage zeigen: Zwar ist in den letzten Jahren das Thema Schmerz und Schmerztherapie mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt und von der Politik dadurch auch stärker beachtet worden, aber statt eines Flickenteppichs der Einzelmaßnahmen muss jetzt offiziell und mit Nachdruck an einer nationale Gesamtstrategie gearbeitet werden. Überfällig ist beispielsweise ein entschiedener Aufbau der Versorgungsforschung, etwa durch ein Deutsches Schmerzregister bei chronischen Schmerzen. Bundesweit mangelt es ebenfalls an Transparenz für Bürgerinnen und Bürger über Strukturen, Qualität und Möglichkeiten der Schmerzversorgung in Deutschland.

Zudem sollte das Thema „Schmerzen“ eigenständiger Beratungspunkt einer zukünftigen Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) sein und nachfolgend in einer Bund-Länderarbeitsgruppe umfassend aufgegriffen werden. Beispielsweise sind die Bundesländer für eine adäquate Schmerzversorgung im Bereich der Krankenhäuser zuständig, aber auch für Details der ambulanten Bedarfsplanung. Fragen des Vertragsrechts und der Qualitätssicherung müssen auf Ebene des Bundes fortentwickelt werden. Schmerzspezialisten in der Niederlassung brauchen eine ausreichende und stabile Finanzierungsgrundlage ihrer Tätigkeit.

Ein weiteres Defizit sind zwischen Leistungs-/Kostenträgern und Bundesressorts verstreute Zuständigkeitsfragen, wenn es darum geht, besondere Zielgruppenprogramme für beispielsweise Kinder, Jugendliche oder ältere Menschen aufzulegen oder aber Erwerbstätige bzw. berufsunfähige Menschen gut zu versorgen und dabei in dem großen Thema weiterzukommen, die Entwicklung chronischer Schmerzerkrankungen durch frühzeitige Maßnahmen überhaupt zu verhindern. Notwendig ist jetzt auch die engagierte Umsetzung der beschlossenen Einbindung der Schmerzmedizin als eigenes Prüfungsfach in die Lehre an Universitäten. „Der Anfang ist gemacht, es wird mit Sicherheit besser werden. Die Kleine Anfrage wird helfen, die richtigen Wege einzuschlagen“, erläutert Prof. Tölle.

Die Anfrage und Antwort der Bundesregierung können Sie über diesen Link downloaden