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Änderung des Stammzellgesetzes bringt mehr Rechtssicherheit, aber nicht mehr Forschungsfreiheit

PINKWART:

Düsseldorf/Berlin – Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende PROF. DR. ANDREAS PINKWART zeigte sich vom Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundesrat enttäuscht. “So sehr ich die Entscheidung als Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen respektiere, so sehr ist doch das Ergebnis und die einmalige Verschiebung des Stichtags halbherzig. Zwar wurden in der Debatte die Defizite der bestehenden Regelung deutlich, mit der heutigen Entscheidung wurde jedoch die Chance auf eine neue rechtliche Grundlage vertan, die eine verantwortungsvolle Forschung mit embryonalen Stammzellen auf internationalem Niveau in Deutschland ermöglicht. Die heutige Entscheidung ist mehr Bremse als Motor für die Weiterentwicklung der deutschen Stammzellforschung”, sagte der nordrhein-westfälische Innovationsminister Pinkwart.

Positiv wertete Pinkwart die Beschränkung des Geltungsbereichs des Stammzellgesetzes auf das Inland: “Für deutsche Forscher ist das dann ein Vorteil, wenn sie im Ausland forschen oder mit ausländischen Wissenschaftlern kooperieren. Sie können zukünftig ohne Einschränkung alle verfügbaren Stammzelllinien nutzen, ohne sich in Deutschland strafbar zu machen.” Kritik übte der Minister an der einmaligen Stichtagsverschiebung. “Für die Grundlagenforschung in Deutschland ist die Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 besser als nichts. Für die medizinische Anwendungsforschung und klinische Erprobung bedeutet der neuerliche Stichtag jedoch Steine statt Brot. Wer zukünftig in Deutschland an embryonalen Stammzellen forschen will, muss ins Ausland gehen oder ist auf jene Linien reduziert, die bis zu dem Stichtag vorlagen. Eine Entwicklungsperspektive für die Zukunft gibt es nicht. Das ist für den Forschungsstandort Deutschland bitter und birgt die Gefahr, international den Anschluss an die Spitzenforschung zu verlieren.”