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Änderung des Stammzellgesetzes nicht nötig

PRESSEMITTELUNG

Berlin – Anlässlich der Anhörung zur Stammzellforschung im Deutschen Bundestag erklärt Priska Hinz, forschungspolitische Sprecherin:

Es gibt keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die es rechtfertigen würden, das deutsche Stammzellgesetz zu ändern. Das hat die Befragung der wissenschaftlichen Sachverständigen im Forschungsausschuss ergeben.

Die Stammzellforschung befindet sich nach wie vor im Stadium der Grundlagenforschung. Die Anwendung von embryonalen Stammzellen für klinische Studien ist für keinen der Sachverständigen in greifbarer Nähe. Der Stammzellforscher Prof. Kenner erklärte sogar, dass aus wissenschaftlicher Sicht embryonale Stammzellen keine “therapeutische Relevanz” im Sinne einer Zellersatztherapie hätten.

Wer nach einer Veränderung des Stichtages ruft, sollte zur Kenntnis nehmen, dass selbst neue embryonale Stammzellen, die im Ausland nach dem deutschen Stichtag entwickelt wurden, in der Regel verunreinigt und nicht ausreichend zertifiziert sind. Auch aus ethischer Sicht wurden in der Anhörung keine neuen Argumente genannt, die eine Änderung des Stammzellgesetzes begründen würden.